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Von 37,40 Euro im Monat konnte sich Ralph Boes nicht viel mehr als Gemüsebrühe kaufen.

© dpa

Nach einem Monat: Hartz-IV-Empfänger beendet Hungerstreik

Nie wurde so vielen Hartz-IV-Empfängern die Leistungen gekürzt. Ein Arbeitsloser aus Berlin-Wedding trat in den Hungerstreik, weil er sich ungerecht behandelt fühlte. Einen Monat später überweist ihm das Jobcenter 200 Euro. Nun isst er wieder.

Ein Berliner Hartz-IV-Empfänger, der mehrere Jobangebote abgelehnt und deshalb kaum noch Geld vom Amt bekommen hatte, hat seinen Hungerstreik nach knapp einem Monat beendet. Das Jobcenter habe zwei Drittel der Sanktionen gegen ihn zurückgenommen und über 200 Euro auf sein Konto überwiesen, sagte der ALG-II-Empfänger Ralph Boes aus dem Stadtteil Wedding am Montag. Zehn Kilo habe er abgenommen - „aber seit heute Morgen esse ich wieder.“ Boes hatte Tätigkeiten im Callcenter, in einer Leiharbeitsfirma und andere Stellenangebote vom Jobcenter abgelehnt, weil er sie für nicht sinnvoll hielt. Daher kürzte ihm das Amt in Berlin-Mitte 90 Prozent der Leistungen.

Anfang November begann der 55-Jährige aus Protest zu hungern, weil ihm nur noch 37,40 Euro im Monat blieben. Der Fall sorgte überregional für Aufmerksamkeit. Leistungskürzungen gegen Hartz-IV-Empfänger erreichten zuletzt mit über einer Million Fällen bundesweit einen neuen Höchststand.

Boes hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger generell für grundgesetzwidrig und will vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. Außerdem schrieb er einen Brief an Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit, wie er berichtete. Der gelernte Ergotherapeut engagiert sich in einer Bürgerinitiative ehrenamtlich für das bedingungslose Grundeinkommen und hält eigenen Angaben nach bundesweit Vorträge. Den Vorwurf, er wolle nicht arbeiten, weist Boes deshalb zurück. „Ich bin mehr als vollbeschäftigt.“ Die Sanktionen gegen Boes nahm das Jobcenter Berlin-Mitte aus „formell-rechtlichen Gründen“ zurück. Bei den nicht angenommenen Jobangeboten handele es sich um „gleichrangige erste Pflichtverletzungen“ und nicht wie ursprünglich beschieden um wiederholte Pflichtverletzungen. „Somit war die Aufsummierung der Sanktionsbeiträge nicht zulässig und die in den jeweiligen Sanktionsbescheiden mitgeteilten Kürzungsbeträge falsch“, heißt es in dem Behördenschreiben, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Ein Sprecher des Jobcenters sagte, er gehe davon aus, dass Formfehler bei Sanktionen „eher die Ausnahme“ seien. Näheres zum Fall Boes dürfe er aus Gründen des Sozialdatenschutzes nicht sagen.

(dpa)

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