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Berlin: Nach einem Türkeiaufenthalt von acht Monaten wurde sie bei der Rückkehr abgeschoben

Auch Ausländer, die rechtmäßig hier leben und keine Straftat begangen haben, können ausgewiesen werden. Ebru D.

Auch Ausländer, die rechtmäßig hier leben und keine Straftat begangen haben, können ausgewiesen werden. Ebru D. (16) ist solch ein Fall. Als Kind türkischer Einwanderer steht ihr nach geltendem Ausländerrecht eine Aufenthaltserlaubnis zu, doch am vergangenen Dienstag wurde sie in die Türkei abgeschoben, weil sie sich dort länger als sechs Monate aufgehalten hatte. Ebru D. wurde in Deutschland geboren und besuchte die 8. Klasse der Friedrich-Ludwig-Jahn-Hauptschule in Kreuzberg. Die "längere Reise" in die Türkei wurde ihr ausländerrechtlich zum Verhängnis: Denn wer keinen deutschen Pass besitzt und ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde länger als ein halbes Jahr im Ausland lebt, verliert jeglichen Rechtsanspruch darauf, in Deutschland leben zu dürfen.

Die Senatsinnenverwaltung konnte sich zu diesem Fall nicht äußern. Auch der Anwalt der seit 1969 in Deutschland lebenden Familie wollte keine Stellung nehmen, da der Fall beim Oberverwaltungsgericht gelandet sei. Er wurde soll die Tochter wieder zurückzuholen. Die Ausländerbeauftragte des Senats Barbara John plädiert dafür, in solchen Fällen nicht zum stärksten Mittel des Ausländerrechts zu greifen. "Eine Geldstrafe sollte genügen", sagt sie. Dies wird beispielsweise angewendet, wenn Ausländer vergessen, ihren Pass zu verlängern. In früheren Jahren wurde auch in diesen Fällen ausgewiesen, weil durch einen ungültigen Pass die Aufenthaltserlaubnis erlischt.

suz

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