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Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmte am Donnerstag unter anderem über das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz ab.

© Wolfgang Kumm/dpa

Update

Bundesweit Kritik aus der Union: Berliner Abgeordnetenhaus beschließt Antidiskriminierungsgesetz

Wer sich durch Behörden diskriminiert sieht, kann Schadenersatz einklagen. Unions-Politiker fordern nun, Berlin deshalb keine Polizisten mehr zu schicken.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD, Linken und Grünen das Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen. Künftig können Bürger, die sich durch Berliner Behörden diskriminiert sehen, Schadenersatz einklagen. Die Entscheidung fiel mit 87 Ja- und 56 Nein-Stimmen eindeutig aus. Auf Antrag der AfD-Fraktion fand die Abstimmung namentlich statt. Gegenstimmen aus den Reihen der Koalition gab es nicht.

Vor der Abstimmung über das im Vorfeld kontrovers umstrittene Gesetz lieferten sich Koalition und Opposition einen heftigen Schlagabtausch. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), für den Bereich Antidiskriminierung zuständig, lobte das von seiner Partei erdachte Gesetz und bezeichnete es als „Meilenstein“.

Mit der Verabschiedung des LADG ende eine mehr als zehn Jahre andauernde Diskussion in Berlin, erklärte Behrendt und sprach von einem „besonderen Moment“. Berlin könne „Vorreiter“ sein und die Abgeordneten hätten die Chance, „Rechtsgeschichte zu schreiben“, erklärte Behrendt. „Wer diskriminiert wird, hat unsere Unterstützung verdient.“ Gerade im Kontakt mit dem Staat sollten Menschen vor Diskriminierung geschützt werden. Der Senator erklärte, das Gesetz sehe keine Umkehr der Beweislast vor. „Das ist Quatsch.“

CDU, FDP und AfD dagegen kritisierten das Gesetz scharf. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger sprach von einem „Beamtendiskriminierungsgesetz“ und warf der rot-rot-grünen Koalition vor, „den eigenen Landesbediensteten in den Rücken zu fallen“.

Die innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Bund und Ländern forderten nach dem Beschluss sogar, vorerst keine Polizisten aus anderen Ländern mehr zur Amtshilfe nach Berlin zu schicken. Das neue Gesetz stelle die Polizei und den ganzen öffentlichen Dienst „unter Generalverdacht, grundsätzlich und strukturell zu diskriminieren“, kritisierte der baden-württembergische CDU-Innenpolitiker Thomas Blenke. „Deutschland ist nicht USA. Wir haben hier kein Rassismus-Problem in der Polizei.“ Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, sagte, es sei ein schwarzer Tag für jeden Polizisten und jede Polizistin in Deutschland.

Bayerns Innenminister Herrmann: Gesetz animiert „die falschen Leute“

Auch Bayerns Innenminister meldete sich zu Wort. Joachim Herrmann kritisierte, das Gesetz animiere „mit weitreichenden Entschädigungsregelungen die falschen Leute geradezu, die Polizei mit fadenscheinigen Diskriminierungsvorwürfen zu überziehen, um Kasse zu machen“. Der CSU-Politiker fragte: „Wie soll der rechtschaffene Bürger der Berliner Polizei vertrauen können, wenn es selbst deren Landesregierung offenbar nicht tut?“

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Der Rechtsexperte der Berliner Freidemokraten, Holger Krestel, bezeichnete das LADG als „schallende Ohrfeige in die Gesichter aller Polizistinnen und Polizisten der Hauptstadt“ und kündigte an, die die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes möglicherweise im Rahmen einer Normenkontrollklage prüfen zu lassen. Der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar warnte, das Gesetz würde dem Rechtsmissbrauch „Tür und Tor öffnen“.

Zuvor hatte es bereits scharfe Kritik von Gewerkschaften und Personalräten – insbesondere bei der Polizei – an dem Gesetz gegeben. Die Personalvertreter monierten einen Generalverdacht gegenüber den Beamten und werteten das Gesetz als Ausdruck eines generellen Misstrauens ihnen gegenüber.

Auch der deutsche Beamtenbund kritisierte den Gesetzesbeschluss, weil dieser die Exekutive schwäche. In einer Pressemitteilung am Abend heißt es, es sei ein „trauriger Tag für die Beschäftigten der Berliner Verwaltung“.

Namentliche Abstimmung nach AfD-Antrag

Neben dem politischen Streit sorgte die Abstimmung über das Gesetz auch parlamentarisch für Aufsehen. Weil die AfD-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt hatte, verschob sich der Zeitplan der Plenarsitzung erheblich. Statt wie sonst üblich um 10 Uhr, eröffnete Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) die Sitzung mit knapp einstündiger Verspätung. Zuvor hatte der Ältestenrat getagt, um die Durchführung der namentlichen Abstimmung zu beraten.

Das Antidiskriminierungsgesetz – ein grünes Projekt

Diese musste schließlich mit den geltenden Bestimmungen zu Mindestabstand und Hygiene in Einklang gebracht werden. Am Ende einigten sich die Fraktionen auf ein Vorgehen, demzufolge allein für die Abstimmung zwei Stunden benötigt wurden. Dem Vernehmen nach äußerten sowohl Wieland als auch CDU und FDP im Ältestenrat deutliche Kritik am Vorgehen der AfD.

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Diese hatte, gemeinsam mit allen anderen Fraktionen, Anfang März bedingt durch die Corona-Pandemie einen Verzicht auf namentliche Abstimmungen bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause mitgetragen. Dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion, Frank-Christian Hansel, wurde vorgeworfen, diese Vereinbarung aufgehoben zu haben. Hansel bezeichnete den Vorwurf als „fadenscheinig“.

Für Irritationen sorgte außerdem eine Feier der Grünen-Fraktion vor dem Abgeordnetenhaus anlässlich der Verabschiedung des LADG. Diese fand schon am Mittag und damit Stunden vor der Abstimmung über das Gesetz statt und war zweitens nicht angemeldet. Hinzu kam: Gefeiert wurde innerhalb der Bannmeile des Abgeordnetenhauses. Beamte der Polizei beendeten die Veranstaltung kurz nach ihrem Beginn. (mit dpa)

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