zum Hauptinhalt
Matthias Kollatz (SPD), Berliner Finanzsenator, auf der Pressekonferenz des Berliner Senats am Dienstag.

© dpa

Nach Kalkulationsfehler für das Schulessen: Senat will Mindestlohn bei anstehenden Ausschreibungen sicherstellen

Bei anstehenden Ausschreibungen will der Senat den neuen Mindestlohn dezidiert einkalkulieren. Im Fall des Schulessens war die Neuerung zuvor vergessen worden.

Nach dem Fauxpas beim Schulessen will der Berliner Senat sicherstellen, dass der noch nicht endgültig beschlossene neue Mindestlohn von 12,50 Euro bei allen anderen jetzt anstehenden Ausschreibungen in verschiedenen Branchen bereits zum Tragen kommt. Das sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung.

Demnach sollen Firmen, die sich um Aufträge des Landes bewerben, eine „Kalkulationsvorgabe“ bekommen, in der der Mindestlohn von demnächst 12,50 Euro bereits eingepreist ist. Auf dieser Basis könnten sie dann arbeiten. Die Ausschreibung für das Schulessen ab August, bei der der neue Vergabemindestlohn von 12,50 Euro unberücksichtigt blieb, kann hingegen nicht ohne weiteres korrigiert werden - das steht schon seit der Vorwoche fest.

Gleichwohl werde die Bildungsverwaltung bis zur nächsten Senatssitzung prüfen, ob und wie eine Kalkulationsvorgabe auch hier noch zum Tragen kommen könne, sagte Kollatz. Der neue Vergabemindestlohn, der demnächst vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, liegt um 3,50 Euro über dem aktuellen Niveau. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false