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Das LAG hatte Ende November einer kopftuchtragenden Klägerin eine Entschädigung zugesprochen (Symbolbild).

© imago/epd

Nach Kopftuch-Urteil in Berlin: Liberal-Islamischer Bund fordert Prüfung des Neutralitätsgesetzes

Der LIB dringt auf eine Überprüfung des Neutralitätsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Das geht aus einem offenen Brief hervor.

Der Liberal-Islamische Bund (LIB) dringt auf eine Überprüfung des Berliner Neutralitätsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. Eine verfassungskonforme Auslegung des „sogenannten Neutralitätsgesetzes“ sei nicht möglich, heißt es in einem auf Sonntag datierten offenen Brief an die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg, Ursula Hantl-Unthan, der jetzt bekannt wurde. Das LAG hatte Ende November einer kopftuchtragenden Klägerin eine Entschädigung zugesprochen: Sie sei als Lehrerin beim Bewerbungsverfahren wegen ihrer Religion benachteiligt worden.

Der LIB begrüßte die inhaltliche Entscheidung, bezeichnete die Rechtsprechung aber zugleich als „offenkundig rechtsmethodisch fehlerhaft“. Es sei „nicht verständlich“, warum das LAG das Neutralitätsgesetz nicht dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt habe, um dessen „(evidente) Verfassungswidrigkeit“ prüfen zu lassen, heißt es in dem Schreiben. Und weiter: „Es verstärkt sich der Eindruck, dass erneut ein Berliner Gericht das 'Neutralitätsgesetz' bewusst dem BVerfG vorenthalten hat, so dass es nicht dem Verdikt der Nichtigkeit zugeführt werden konnte.“

Das Landesarbeitsgericht hatte in der Urteilsbegründung erklärt, dass durch das Kopftuch keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität entstehe. Die Schule habe sich auch nicht auf das Neutralitätsgesetz berufen können, nachdem bestimmten Lehrkräften das Tragen religiös motivierter Kleidung verboten ist. Die Klägerin sei im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt worden. Das LAG ließ für das Land Berlin die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. (KNA)

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