zum Hauptinhalt
Wie teuer dürfen Geschenke sein, die ein Lehrer annimmt? Berlins Schulsenatorin Sandra Scheeres will die Höchstgrenze nun von zehn auf 30 Euro heraufsetzen.

© imago

Nach Korruptions-Posse in Berlin: Lehrer sollen Geschenke bis 30 Euro annehmen dürfen

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen: Eine Berliner Lehrerin bekam von Schülern zum Abschied eine 200 Euro teure Skulptur - und musste 4000 Euro Strafe zahlen. Jetzt will Schulsenatorin Sandra Scheeres die Höchstgrenze für Geschenke auf 30 Euro anheben.

Berliner Lehrerinnen und Lehrer sollen nach dem Willen der Bildungsverwaltung künftig Geschenke im Wert von bis zu 30 Euro annehmen dürfen. "Ich werde einen Vorschlag erarbeiten lassen, der eine Höchstgrenze für Geschenke von bis zu 30 Euro zulässt", sagte Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) dem Tagesspiegel. Die Bildungsverwaltung werde dazu der Innenverwaltung und der Anti-Korruptionsstelle einen Entwurf vorlegen. Bisher galt für Lehrer eine Obergrenze für Belohnungen und Geschenke von zehn Euro, wie sonst überall im öffentlichen Dienst in Berlin.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte im Januar dazu aufgefordert, die geltenden Regelungen zu prüfen. Anlass war der Fall einer Lehrerin, die für eine von Schülern ihres Abiturkurses geschenkte, rund 200 Euro teure Skulptur nach einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren eine Geldauflage von 4000 Euro zahlen musste.

Der Fall hatte Anfang des Jahres bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die Entscheidung der Justiz wurde nicht zuletzt wegen der beträchtlichen Geldauflage als kleinlich kritisiert. Ein junger Mann aus München startete im Internet eine Spendensammlung, um die 4000 Euro für die Geldauflage aufzubringen, was die Lehrerin jedoch ebenfalls nicht hätte annehmen dürfen. Allerdings gab es auch Kritik an der Praxis von Eltern und Schülern, Lehrern bei der Abschlussfeier größere Geschenke weit über der Marke von zehn Euro zu machen.

Die Innenverwaltung lehnte eine allgemeine Anhebung dieser Höchstgrenze für den öffentlichen Dienst jetzt ab, stellte es den anderen Senatsverwaltungen aber frei, dies für ihre Bereiche anders zu halten. Schulsenatorin Scheeres bedauerte vor diesem Hintergrund, dass es keine einheitliche Regelung geben soll: "Schade, dass die Innenverwaltung, obwohl beauftragt, keine landeseinheitliche, lebensnahe Regelung finden wollte."

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false