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Nicht immer wird ein Helm getragen. Experten raten jedoch dazu.

© Roland Weihrauch/dpa

Nach mehreren Unfällen in Berlin: Experten fordern Helmpflicht bei E-Scootern

Ärzte und Polizisten appellieren nach Unfällen an verantwortungsbewussteren Umgang mit E-Rollern. Politiker erwägen strengere Auflagen.

Von Sabine Beikler

Acht Verkehrsunfälle, darunter sechs mit Verletzungen, und zwei Trunkenheitsfahrten: Vor dem Hintergrund der ersten Berliner Vorfälle nach der Einführung der E-Tretroller Mitte Juni raten Unfallmediziner und Polizei den Fahrern dieser E-Scooter dringend, einen Helm zu tragen. Eine Helmpflicht gibt es auf Bundesebene zwar nicht, dennoch denken Politiker über weitere Auflagen für Fahrer und vor allem Anbieter nach. Grünen-Fraktionschefin Silke Gebel forderte die zurzeit acht Anbieter in Berlin auf, die Kunden stärker über das richtige Fahren mit E-Scootern aufzuklären.

Anbieter wie Lime zum Beispiel geben ihren Kunden per App folgende Empfehlung: „Fahr vorsichtig! Trage immer einen Helm. Nur eine Person pro Scooter.“ Nur halten die Anbieter dieser E-Scooter eben keine Helme bereit. Im Gegensatz zu Emmy oder Coup, die 50-Kubik-E-Roller verleihen. Bei Emmy kann man im Helmkoffer zwischen zwei Helmen unterschiedlicher Größe wählen, Coup bietet einen One-Size-Helm unter der Sitzbank an. Beide bieten Trainingsfahrten an.

Experten raten zum Helm

Die 20 km/h schnellen neuen E-Scootter gelten auch als Elektrokleinstfahrzeuge. „Viele Kunden, die sich so einen E-Tretroller mieten, haben keine Fahrpraxis“, sagte Stefan Drescher, Leiter der Verkehrsunfallprävention der Berliner Polizei, dem Tagesspiegel. „Sie sollten den Umgang mit den Geräten an einer ruhigen Stelle üben und sich mit dem Fahrzeug vertraut machen, bevor sie sich in den fließenden Verkehr einreihen.“ Wenn man sich noch nicht mit der Bedienung eines E-Scooters auskenne, würde man auch weniger auf den Verkehr achten – und so steigt die Unfallgefahr.

„Fahrer sollen auf jeden Fall einen Helm tragen“, rät Drescher. Auch Markus Gondert, Oberarzt und Leiter der Rettungsstelle im Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) in Marzahn, empfiehlt dringend das Tragen von Helmen, um gefährliche Kopfverletzungen wie Schädel-Hirn-Traumata zu verhindern.

Das UKB nahm bisher sechs Verletzte nach E-Scooter-Unfällen stationär auf. Darunter waren Fahrer mit Gehirnerschütterungen und Knochenbrüchen. Gondert warnte auch vor dem Fahren ohne entsprechende Schutzkleidung, was bei einem Unfall zu „großen Weichteilverletzungen“ führen könne. Das UKB unterstützt aktiv das Präventionsprojekt der Kinderneurologie-Hilfe „Mit Helm – aber sicher!“ für Schulklassen, das junge Menschen darüber aufklärt, dass Kopfverletzungen auch dauerhafte Einschränkungen nach sich ziehen können.

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Beim Fahren mit E-Scootern kommt außerdem hinzu, dass die Fahrer eine schmale Silhouette abgeben und entsprechend schwerer von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden. Stefan Drescher empfiehlt den Fahrern, sich „sichtbarer“ zu machen und vor allem abends oder nachts Warnwesten zu tragen.

Fahrer fahren wiederholt nicht auf den richtigen Wegen

Wiederholt registrierte die Polizei, dass Fahrer von E-Scootern nicht auf den erlaubten Radwegen, sondern auch auf den Gehwegen oder gar auf Busspuren fuhren, die für sie tabu sind. „Einige Fahrer konnten angehalten werden“, sagte Drescher. Wer mit dem E-Roller auf Fußgängerwegen fährt, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen, gefährdet er jemanden, kostet es 25 Euro.

Drescher rät Fußgängern bei Verstößen, die Versicherungsplakette zu fotografieren oder sich die Nummer zu notieren und eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Denn die Fahrer können über die Anbieter ermittelt werden.

Verkehrspolitiker wie Tino Schopf (SPD), Kristian Ronneburg (Linke) oder Henner Schmidt (FDP) wollen die Entwicklung mit E-Scooter genau beobachten und sich nach der Sommerpause mit Experten beraten. Nur CDU-Verkehrspolitiker Oliver Friederici fordert eine Helmpflicht für Fahrer von E-Scootern und die Einführung der Helmpflicht für Kinder auf Rädern.

Die Verkehrsverwaltung hatte vor kurzem betont, man prüfe gegebenenfalls weitere Auflagen. Das könne auch die „Frage einer Helmpflicht“ sein.

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