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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Nach Missbrauch einer Vierjährigen: Ermittlungen gegen 13-Jährigen wurden eingestellt

Der 13-jährige Flüchtling bestreitet den Missbrauch einer Vierjährigen. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Ein Grund dafür war die schwierige Beweislage.

Ein vierjähriges Mädchen ist mehrfach sexuell missbraucht worden, so lautet das Ergebnis einer medizinischen Untersuchung. Dieser Befund lag auch einer Staatsanwältin in Berlin vor. Doch das Verfahren wurde eingestellt. Der Fall hat in den vergangenen Tagen Aufregung provoziert, „Bild am Sonntag“ hatte zuerst darüber berichtet.

Die Vierjährige lebt in ihrer Familie, in der neben ihrem leiblichen Bruder noch fünf Jugendliche leben, die vom Jugendamt innerhalb der Jugendhilfe zur Betreuung dorthin kamen. Unter den fünf Kindern sind auch zwei unbegleitete zwölf- und 13-jährige Afghanen, aus dem Iran nach Deutschland geschickt. Bei der „familienanalogen Unterbringung“ kümmert sich ein Pädagogen-Ehepaar als Fachpflegestelle um die fünf Schützlinge und die beiden leiblichen Kinder.

Schwierige Beweislage

Irgendwann erzählte die Vierjährige ihren Eltern, der 13-Jährige habe im Sommer 2017 mit ihr „Doktorspiele“ veranstaltet. Die Eltern ließen das Kind vom Arzt untersuchen, dieser stellte mehrfachen Missbrauch fest und informierte den Vormund des 13-Jährigen, dieser erstattete Anzeige.

Die Ermittlungen waren schwierig. Polizisten redeten mit dem Kleinkind, doch schon nach wenigen Sätzen stellte sich heraus, dass keine verwertbaren Informationen zu bekommen waren. Und der 13-Jährige bestritt die Vorwürfe.

Die Beweislage war sehr schwierig und hätte nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, nicht zu einer Anklage gereicht. Es gab auch keine Hinweise, dass jemand anderer aus dem familiären Umfeld die Tat verübt haben könnte.

Ein Ansatz wäre gewesen, das Alter des Jugendlichen rechtsmedizinisch festzustellen. Der hatte gegenüber dem Landesjugendamt erklärt, er sei 13 Jahre alt. In diesem Alter ist man strafunmündig. Die Frage, ob man eine Altersprüfung in Auftrag geben sollte, wurde laut Steltner in der gesamten Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft für sexuellen Missbrauch erörtert. Das Ergebnis: Nein, eine Untersuchung wäre sinnlos. „Man kann nur eine Altersspanne, kein konkretes Alter feststellen. Das bedeutet, er könnte zwischen 13 und 15 Jahre alt sein“, sagte Steltner. Da man zugunsten des Jugendlichen das niedrigste Alter zugrunde legen musste, wäre er auf jeden Fall strafunmündig gewesen. Selbst wenn er die Tat zugegeben hätte. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.

Jugendamt und Jugendstadtrat sind informiert

Die zuständige Pankower Jugendstadträtin Rona Tietje (SPD) will und darf wegen Kinder- und Datenschutzes nichts zu dem Fall sagen. Die Unterbringung gerade von oft hochgradig seelisch belasteten minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen werde sensibel und intensiv geprüft. In Kenntnis gesetzt wurde auch der Hellersdorf-Marzahner Jugendstadtrat Gordon Lemm (SPD), da auch ein damals Fünfjähriger aus dem Bezirk bei der Fachpflegestelle lebt. Laut Lemm ist auch das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg informiert, das für den Zwölfjährigen, der auch in der Familie lebte, zuständig ist. Er war nach dem Clearing durchs Landesjugendamt dem Bezirk über den Quotenschlüssel zugeteilt worden.

Die beiden Flüchtlinge wurden aus der Familie herausgenommen, den Pädagogen wurde Hilfe von Kinderschutzexperten angeboten. Erziehungsexperten geben zu bedenken, dass Kinder, wenn sie solche Taten begehen, oft Dinge nachspielen, die sie selbst erlebt haben.

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