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Polizeibeamte vor dem Berliner Dom

© Fabrizio Bensch/Reuters

Nach Schüssen im Berliner Dom: Hätten Taser den Dom-Randalierer stoppen können?

Die Polizei schießt auf einen 53-Jährigen im Berliner Dom, der Randalierer liegt im künstlichen Koma. Der Fall entfacht die Taser-Debatte neu.

Der 53-Jährige, der am Sonntag im Berliner Dom randalierte, liegt im Koma. Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag einen Haftbefehl gegen den Mann beantragt, diesen lehnte ein Haftrichter ab – der Mann konnte noch nicht von einem Amtsarzt auf seine Zurechnungsfähigkeit untersucht werden. Der Österreicher hatte am Sonntagnachmittag im Berliner Dom in Mitte herumgebrüllt und ein Messer in der Hand gehalten. Der Wachschutz brachte etwa 100 Dom-Besucher in Sicherheit und alarmierte die Polizei.

Nach dem Eintreffen der ersten beiden Polizisten eskalierte die Situation: Der Mann ignorierte die Aufforderungen, das Messer aus der Hand zu legen. Einer der Beamten setzte Reizgas ein, auch das stoppte den Tobenden nicht. Dann schoss einer der Polizisten, traf den Mann am Bein. Der zweite Polizist erlitt einen Streifschuss. Im Privatvideo eines Besuchers, das von einem TV-Sender veröffentlicht wurde, sind mehrere Schüsse zu hören – zur genauen Zahl gibt es bislang keine Stellungnahme der Ermittler.

Polizei fordert den Regeleinsatz der Taser seit Jahren

Der Einsatz wirft die Frage nach der Verwendung von Elektropistolen, sogenannten Tasern, neu auf. Die Polizei fordert den Regeleinsatz des Tasers seit vielen Jahren, doch die Politik zögert. Vorbehaltlos steht die CDU dahinter, Linke und Grüne sind dagegen. Die SPD ist gespalten. Früher war der Taser bereits 16 Jahre lang beim SEK getestet worden, seit Februar 2017 gibt es eine weitere dreijährige Testphase in zwei Polizeiabschnitten.

Die beiden Beamten, die als erste im Dom eintrafen, gehören zum Abschnitt 32, testen aber nicht die Taser. „Es ist anmaßend, in diesem Fall über eine mögliche Tasernutzung zu diskutieren, weil sie weder mit ihm ausgestattet waren, noch die aktuelle Einstufung eine andere Maßnahme ermöglicht hätte“, sagte Norbert Cioma, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Er lobte die Reaktion der Einsatzkräfte, die „die richtigen Entscheidungen getroffen“ hätten.

Die Voraussetzung für den Gebrauch der Schusswaffe sei nach aktueller Gesetzeslage gegeben gewesen. Um die Lücke zwischen Schlagstock und Pfefferspray auf der einen Seite und Schusswaffen auf der anderen Seite zu schließen, müsste zunächst die entsprechende juristische Grundlage geschaffen und eine berlinweite Ausstattung mit Tasern eingeführt werden.

Polizisten fordern vor allem die Einstufung des Tasers als „Hilfsmittel“. In vielen anderen Bundesländern ist er wie Pfefferspray als Hilfsmittel eingestuft und kann entsprechend leichter eingesetzt werden. In Berlin dagegen gilt das Gerät rechtlich als Schusswaffe. Berlin habe bundesweit die strengsten Regeln, klagen Polizisten seit Jahren. „Wir erschießen Menschen, weil wir den Taser nicht richtig einsetzen können“, hatte Landeseinsatztrainer Thomas Drechsler bei einer GdP-Veranstaltung im Dezember 2017 der „B.Z.“ gesagt.

Mangelnde Schießausbildung von Polizisten

Derzeit sind 20 Taser bei der Berliner Polizei im Einsatz. Wie es aus dem Präsidium hieß, sind die Geräte im Rahmen des aktuellen Testlaufs noch nicht abgefeuert worden. Sechs Mal wurde die Anwendung angedroht. Beim SEK wurden die Elektropistolen bislang etwa 30 Mal eingesetzt, 23 Mal davon gegen Suizidant. Einen Toten gab es: 2005 misslang ein Einsatz, der Suizidant sprang vom Hochhaus. Die Elektropistole schießt Pfeile ab, die durch sechs Meter lange Drähte mit der Waffe verbunden sind. Darüber fließen dann für wenige Sekunden 50 000 Volt, die die getroffene Person sofort handlungsunfähig machen. Im Fall von 2005 kam der Pfeil nicht durch die Lederjacke des Mannes.

Einsätze gegen psychisch Kranke gehören zu den schwierigsten für die Polizei. Es gibt nur wenige Menschen, die in den vergangenen Jahren durch Polizeikugeln getötet wurden, doch in den meisten dieser Fälle handelte es sich psychisch kranke Menschen. Nach drei Todesfällen zwischen 2011 und 2013 war im Innenausschuss diskutiert worden, ob Polizisten ausreichend geschult sind im Umgang mit dieser Personengruppe. Nach jedem Schuss eines Polizisten auf einen Menschen war neben Tasern auch über die mangelhafte Schießausbildung debattiert worden. Bekanntlich waren lange fast alle Ausbildungsschießstände wegen Giftfunden geschlossen. Klar ist, dass Streifenpolizisten wesentlich seltener das Schießen üben können als die Spezialeinheiten.

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