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Berlin: Nach Stasi-Lüge gefeuert

Ministerium entlässt Kripochef von Spremberg und versetzt Chef der Cottbuser Polizeiwache

Potsdam - Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) zieht in zwei Stasi-Fällen bei der Polizei weitere Konsequenzen: Der frühere Chef der Spremberger Kriminalpolizei, Günther G., wurde fristlos entlassen, wie das Ministerium am Freitag bestätigte. Der ehemalige Chef der Cottbuser Polizeiwache, Uwe S., wurde in den Innendienst versetzt.

Im Fall von Günther G. geht es darum, dass er seine Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit verheimlichte, als er Anfang der neunziger Jahre als Polizist eingestellt wurde. Deshalb nahm das Ministerium nun die Ernennung zum Beamten zurück – im Zusammenhang mit den jüngsten Enthüllungen zum ersten Mal. Wegen besonderen öffentlichen Interesses wurde sofortiger Vollzug angeordnet.

Ministeriumssprecher Ingo Decker sagte, nach „sorgfältiger Prüfung“ sehe man es als erwiesen an, dass der Beamte seinen Dienstherrn „arglistig getäuscht“ habe. Das Vertrauensverhältnis sei „zerstört“, ein Verbleib im Landesdienst „unzumutbar“. Der Spremberger Ex-Kripochef hatte bei der Einstellung zwar angegeben, kurz hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter gewesen zu sein. Seine langjährige Tätigkeit als inoffizieller Stasi-Mitarbeiter hatte er aber verschwiegen. Kürzlich war bereits der frühere Pressesprecher des Cottbuser Schutzbereiches entlassen worden. Er war allerdings kein Beamter, sondern Angestellter.

Anders liegt der Fall von Uwe S., dem ehemaligen Chef der Cottbuser Polizeiwache. Er hatte seine Stasi-Tätigkeit nicht verschwiegen und wurde dennoch als Polizist eingestellt. Eine Kündigung wäre deshalb aus Sicht von Juristen rechtlich nicht haltbar. Stattdessen hat das Ministerium den Beamten nun in den Innendienst der Direktion Süd versetzt.

Uwe S. war Untersuchungsführer und Vernehmer der Stasi. Nach neuen Vorwürfen von damaligen Ausreisewilligen, die von S. vernommen worden waren und anschließend in Stasi-Haft kamen, hatte das Ministerium ihn zunächst suspendiert. Diese Suspendierung, die nur drei Monate zulässig ist, lief jetzt aus.

Hinderlich für dieses Verfahren wirkte sich laut Sprecher Decker aus, dass die Stasi-Unterlagenbehörde bislang keine Auskünfte über die Leiter der Polizeiwachen erteilen will. Seit dem Ende der Regelüberprüfungen 2006 ist es nur noch zulässig, Richter und Behördenleiter zu überprüfen. Auch bei den Chefs der 15 Schutzbereiche hatte die Behörde eine Überprüfung zunächst abgelehnt, dies aber später revidiert. Inzwischen liegen die 15 Bescheide zu den Schutzbereichschefs vor. Dem Vernehmen nach haben einige von ihnen brisanten Inhalt. Es seien „aber weniger als fünf problematische Fälle“, heißt es. In der kommenden Woche will das Ministerium Ergebnisse vorstellen. Thorsten Metzner

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