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Spurensicherung. In Berlin wurden DNA-Proben meist in der Rechtsmedizin der Charité untersucht.

© imago/Jochen Tack

Nach Streit um Vergabeverfahren der Polizei: DNA-Forensik bleibt vorerst an der Berliner Charité

Für die DNA-Analyse bei Ermittlungen beauftragt die Polizei die landeseigene Charité. Ein Privatlabor hatte dagegen geklagt.

Die Forensiker der Charité analysieren die DNA-Proben der Berliner Polizei auf absehbare Zeit doch, der Streit zwischen drei Senatsverwaltungen, Polizei und Hochschulklinik ist vorerst beigelegt. Das erfuhr der Tagesspiegel aus der Charité, auch unter Staatsanwälten kursiert ein entsprechendes Schreiben, das in der Justiz mit Wohlwollen aufgenommen wurde.

Wie berichtet, sollte die Forensische Genetik im Institut der Rechtsmedizin der Charité zu März geschlossen werden. Ein Privatlabor hatte erfolgreich dagegen geklagt, dass die Polizei routinemäßig die landeseigene Universitätsklinik mit den DNA-Analysen für ihre Ermittlungen beauftragte.

Spätestens seit Herbst 2020 war bekannt, dass die Abteilung schließen wird, weil die Polizei aus Vergabegründen somit günstigere Privatlabore beauftragen soll. Doch das klappte offenbar nicht schnell genug.

Polizei und Staatsanwaltschaft protestierten, der für die Charité zuständige Wissenschaftsstaatsekretär Steffen Krach (SPD) stritt indirekt mit Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) – dabei wäre eigentlich die Innenverwaltung von Senator Andreas Geisel (SPD) für Abhilfe zuständig gewesen.

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Der Charité-Vorstand sprach mit allen Beteiligten, ein Sprecher teilte nun auf Anfrage mit, die Hochschulklinik habe die Schließung der DNA-Abteilung nun ausgesetzt und führe Gespräche mit der Senatsinnenverwaltung „über die mögliche weitere Zusammenarbeit“.

Vorübergehend sei „die Funktionsfähigkeit sichergestellt“, sprich: Ermittler können DNA-Proben begutachten lassen. Wie allerdings dem Vergabe-Urteil gefolgt werden soll, wird der Senat noch klären müssen. Für ihn komme nicht in Frage, hatte Staatssekretär Krach gesagt, dass die „exzellenten“ Rechtsmediziner des Landes aus Vergabegründen die „guten Tarife der Charité aufgeben“, um gegen günstigere Wettbewerber zu bestehen.

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