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Am Dienstag begründete das Amtsgericht sein Urteil.

© Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Nach Unfalltod eines 12-jährigen Jungen: Motorradfahrer in Berlin zu 4.200 Euro Geldstrafe verurteilt

Im Juni 2018 wollte der Junge die Landsberger Allee überqueren, als das Motorrad ihn erfasste. Er fiel ins Wachkoma und verstarb ein Jahr später.

Ein Motorradfahrer ist nach dem Unfalltod eines zwölf Jahre alten Fußgängers zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt worden. Aus Fahrlässigkeit habe der 31-Jährige den Jungen, der bei roter Fußgängerampel auf die Straße gelaufen war, erfasst, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag.

Der Angeklagte habe bei dem Geschehen im Stadtteil Lichtenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um etwa 10 km/h überschritten und sei dadurch 0,3 Sekunden eher am Kollisionsort gewesen. „Es war ein ganz kurzer Moment“, sagte der Richter. 

Der Zwölfjährige wollte am Nachmittag des 30. Juni 2018 mit einem Freund die Landsberger Allee überqueren, als er von einem Motorrad angefahren und meterweit durch die Luft geschleudert wurde.

Der Fahrer erklärte im Prozess, er könne sich an den genauen Ablauf nicht erinnern. „Was passierte, tut mir wahnsinnig leid“, so der Mann ohne Vorstrafen. Jeden Tag müsse er an den dramatischen Vorfall denken und sei bis heute psychisch schwer belastet.  

Der Junge, den laut Staatsanwältin eine „hohe Mitschuld“ an der Unfallsituation traf, war lebensbedrohlich verletzt worden. Er sei in ein Wachkoma gefallen und schließlich im August 2019 an den Folgen einer Lungenentzündung gestorben, hieß es in der Anklage. 

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Motorradfahrer zudem vorgeworfen, er habe sich kurz vor dem Unfall „mit aufheulendem Motor“ zwischen den Fahrzeugen vor ihm „hindurchgeschlängelt“ und sich so auch einer Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht. Im Urteil hieß es, dieser Vorwurf habe sich nicht bestätigt.

Damit folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers und verhängte eine Strafe von 70 Tagessätzen zu je 60 Euro. Die Staatsanwältin hatte 120 Tagessätze zu je 60 Euro (7200 Euro) verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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