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Am Montag fiel das Urteil vor dem Amtsgericht Tiergarten.

© dpa

Nach wilder Verfolgungsjagd mit der Polizei: Gefängnisstrafe für 29-Jährigen Raser

Vor knapp vier Monaten flüchtete ein Mann ohne Führerschein vor der Polizei und verursachte dabei den Sturz einer Radfahrerin und beschädigte mehrere Fahrzeuge. Am Montag stand er vor Gericht.

Er saß wieder einmal ohne Führerschein am Steuer und gab Gas. „Wir sind 140 km/h gefahren, aber der Abstand zu ihm wurde größer“, schilderte ein Polizeibeamter am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Christian S. hatte sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Er streifte ein parkendes Auto, brachte eine Radfahrerin in Bedrängnis und verursachte ihren Sturz, er rammte ein Polizeifahrzeug, raste gegen einen Bagger. „Es ist von Glück zu reden, dass nicht viel mehr passiert ist“, sagte der Richter. Er verhängte ein Jahr und acht Monate Haft.

Christian S. war unmittelbar nach der Raserei am Abend des 19. Februar 2020 von der Straße festgenommen worden. Nun wurde der 29-Jährige ohne erlernten Beruf – und bei der Tat ohne festen Wohnsitz – aus der U-Haft vorgeführt.

Der Verteidiger sagte, Christian S. habe ein Drogenproblem. Auch bei der Flucht sei es so gewesen. „Die Berauschung war gegenwärtig.“ S. habe bis heute „Erinnerungsaussetzer“. Er könne sich daran erinnern, dass er durch etliche Straßen gerast und aus dem Auto gekrochen sei. Weil er ohne Führerschein fuhr. „Er wollte einfach nicht festgenommen werden.“

Der Angeklagte ist seit Jahren bei Polizei und Justiz bekannt. Im Bundeszentralregister hat er 15 Eintragungen – Straftaten von Diebstahl über Körperverletzung bis Urkundenfälschung. Bereits 2012 wurde er wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt – und bald wieder rückfällig.

„Das Auto, mit dem er unterwegs war, war zur Fahndung ausgeschrieben“, sagte ein 41-jähriger Beamter. In der Togostraße hätten die Polizisten das Auto kontrollieren wollen. Sie waren durch ihren Funkwagen deutlich als Polizei zu erkennen. „Wir setzten ein Stopp-Signal.“ Der Angeklagte habe es ignoriert. Mit „deutlich erhöhter Geschwindigkeit“ sei er durch eine Tempo-30-Zone gefahren und „ missachtete die Rechts-vor-links-Regelung“. Er fuhr dicht auf und ohne Licht.

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Mit Blaulicht und Martinshorn folgten dem Raser drei Funkwagen. „Er überfuhr rote Ampeln“, sagte eine Polizistin. Wie schnell sie gefahren sei? „Ich hatte keine Zeit, aufs Tachometer zu schauen, es waren 30 km/h erlaubt, die Straße war regennass.“ Die Abstände seien größer geworden. „In einer Sackgasse wendete er plötzlich.“

Eine 66-jährige Radfahrerin war auf dem Heimweg nach einer Chorprobe, als sie ein lautes Geräusch vernahm. „Wirst du jetzt überfahren“, habe sie gedacht, erzählte die Zeugin. Dann habe das Auto einen Schlenker gemacht. „Er war ganz nah, ich verlor das Gleichgewicht.“ Sie erlitt Hämatome. Der Fahrer fuhr über das Hinterrad, raste weiter, durchbrach eine Polizeisperre, bretterte schließlich in eine Baustelle. Dabei entstand ein Sachschaden von rund 20 000 Euro.

Das Amtsgericht Tiergarten sprach S. unter anderem der Gefährdung des Straßenverkehrs, der fahrlässigen Körperverletzung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Unfallflucht und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig.

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