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Monika de Montgazon (1955 - 2017), hier im Frühjahr 2008.

© Thilo Rückeis

Nachruf auf Monika de Montgazon: Wenn es heißt, das Recht sei wiederhergestellt

Mit den Männern hat sie es nicht gut getroffen. Mit der Justiz schon gar nicht. Als Mörderin wurde sie verurteilt - ein Irrtum. Sie kam frei, erhielt Entschädigung. Und dann?

Von David Ensikat

Die Moral dieser Geschichte ist keine gute. Hilfsbereitschaft? Lohnt sich nicht. Vertrauen? Wem denn? Alles wird gut? Im Himmel vielleicht. Aber doch nicht hier, wo man sich den Himmel als Ort ausdenkt, wo alles gut wird.

De Montgazon: klingt natürlich nach was Besserem, nach weiter Welt. Nichts da, Neukölln. Die Großeltern haben einen Tante-Emma-Laden, die Mutter arbeitet dort und trinkt zu viel. Der Vater ist Werkzeugmacher bei Sarotti und raucht zu viel. Monika wird Arzthelferin, arbeitet viel, verdient wenig und lässt sich grundsätzlich mit den falschen Männern ein.

Warum? „Die war so eine Samariterin. Wollte immer helfen und hat gar nicht begriffen, dass das doof ist.“ So sagt’s der Schwager Rudolf. Mit einem wie dem hat sie sich niemals eingelassen. Dem muss keiner helfen. Er hilft ihr, so wie selten ein Mann einer Frau geholfen hat. Macht sie sogar ein bisschen reich. Am Ende aber kann er sagen, was er will; da kommt keiner mehr an sie heran.

Der Reihe nach. Mit 17 lernt sie einen Mann kennen, mit dem sie einen Sohn bekommt, da ist sie 23. Der Mann säuft und erstickt an seinem Erbrochenen, da ist sie 26. Jahre später lernt sie Charlie kennen, einen Kerl, bei dem sich jeder fragt: Wer lässt sich denn mit so einem ein? Mann wie ein Baum, säuft, schlägt gern mal zu, hat deshalb Jahre im Knast verbracht. Von ihm wird es vor Gericht heißen, dass er als Tatverdächtiger ausscheide, da es ihm an der erforderlichen Intelligenz mangele. Ist inzwischen auch schon länger tot.

Die Sache mit dem Gericht ist wichtig, denn da ist sie die Angeklagte. Sie wird berühmt, und ihr bis dahin hartes Schicksal wird ein superhartes.

"Die besondere Schwere der Tat wird festgestellt.“

Im Frühjahr 2003 zieht sie mit Charlie in das Haus ihres Vaters. Der hat Lungenkrebs, Endstadium und muss gepflegt werden. In der Nacht vom 17. auf den 18. September brennt das Haus ab, der Vater kommt ums Leben, Charlie, volltrunken, verletzt sich beim Sprung aus dem Fenster, Monika ruft die Feuerwehr. Drei Wochen später wird sie festgenommen, im Juli 2004 beginnt der Prozess gegen sie. Die Boulevardpresse nennt sie „Vatermörderin“ und „Feuerteufel“. Das Urteil vom 26. Januar 2005: „Die Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung mit Todesfolge, mit Versicherungsmissbrauch und fahrlässiger Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Tat wird festgestellt.“

Das Urteil, im gerichtstypischen Katastrophendeutsch, unterrichtet auch über die Beweggründe der Tat: „Das vorrangige Motiv der Angeklagten war Habgier, ihr Ziel der Bereicherung durch die Tat beabsichtigte sie durch einen nachfolgenden Versicherungsbetrug zu erreichen. Sie bediente sich zur Erreichung ihres Zieles bewusst des gemeingefährlichen Mittels eines mittels Brandbeschleunigers gelegten nächtlichen Brandes in einer Doppelhaushälfte.“

Noch katastrophaler als die Sprache des Vorsitzenden Richters Peter Faust ist seine Einstellung. Er geht von Anfang an von der Schuld der Angeklagten aus, so empfinden es Beobachter, so liest sich auch sein Urteil. Gutachter des Landeskriminalamtes sind der Meinung, dass viele Liter Spiritus im Haus verschüttet wurden; verantwortlich dafür kann nur die Angeklagte sein. Zweifel an der Theorie lässt Peter Faust nicht zu, auch nicht, als andere Gutachter zu völlig anderen Ergebnissen kommen. Als einer über die Ausbreitung des Brandes spricht und den Fachbegriff „Backdraft“ verwendet, vermerkt der Richter, dass ihm das zu abenteuerlich erscheine, zu viel „Hollywood“.

Dass es die Gegengutachten gibt, dafür hat Rudolf, der Schwager, gesorgt. Ihm, wie eigentlich allen, die Monika gut kennen, ist klar, dass sie den Brand nie und nimmer gelegt haben kann. Er befasst sich mit gar nichts anderem mehr als mit ihrem Fall. Er macht Feuerproben mit Spiritus, studiert Fachliteratur, spricht mit Dutzenden Experten. Er baut ein Modell des Hauses – und darf es vor Gericht zur Veranschaulichung der Brandausbreitung nicht verwenden – zu viel „Hollywood“.

Im Strafrecht ist es nicht so, dass in der höheren Instanz die Tat neu aufgerollt würde. Da kommen die Experten gar nicht mehr zu Wort. In der Revision geht es allein um die juristische Konsistenz des Urteils. Finden sich formale Fehler, wird die Sache zurück an eine andere Kammer des Landgerichts gegeben. Da die Scheuklappensicht des Richters Faust in seinem Urteil überdeutlich wird, gibt der Bundesgerichtshof der Revision statt.

Monika wird im März 2006 freigelassen. Die zweieinhalb Jahre Knast hat sie erstaunlich gut weggesteckt. Sie hat dort für 90 Euro im Monat geputzt, hat mit Mitgefangenen gekocht und gebacken, schwärmt von den Kuchen. Endlich frei, geht sie zu Rossmann und zu Aldi, greift zu den Dingen, riecht daran. So fühlt sich das Leben an.

"Wir machen eine Disko auf!"

Aber wie geht das Leben weiter? Man muss sich die Dinge leisten können. Ihren Job als Arzthelferin hat sie verloren, einen ähnlichen bekommt sie nicht. Bis zum zweiten Urteil des Landgerichts steht sie noch unter Mordanklage. Sie ist jetzt 51. Das Amt berechnet das Arbeitslosengeld auf Grundlage ihrer Einkünfte im Knast.

Zwei Jahre dauert es, bis am Berliner Landgericht der zweite Prozess stattfindet. Inzwischen gibt es ein weiteres, zusammenfassendes Gutachten über den Brand vom Bundeskriminalamt. Darin wird die Spiritus-These des LKA zerpflückt, und es wird nachgewiesen, dass Monikas Vater selbst das Feuer mit einer Zigarette ausgelöst haben muss. Durch „Backdraft“ hat sich der Schwelbrand schlagartig zum offenen Feuer im ganzen Haus ausgeweitet.

Monika wird ohne jeden Zweifel freigesprochen. Das Rechtssystem hat bewiesen, dass es funktioniert. Das Recht ist wiederhergestellt. Tatsächlich? Die Haftentschädigung beträgt elf Euro pro Tag. 9779 Euro für 889 Tage gestohlenen Lebens, Verlust der Anstellung, Verlust der Wohnung.

Immerhin, jetzt zahlt auch die Versicherung (nicht ganz freiwillig; Schwager Rudolf hat da etwas nachgeholfen). Monika steht jetzt da, ohne Job und 120.000 Euro reich. Sie wohnt wieder in Neukölln, in einer kleinen Wohnung mit Plüschtieren auf der Sofakante. Und lernt einen Kerl kennen, einen Kneipier, der sich auskennt und einen Super-Tipp bereithält: Mit deinem Geld machen wir eine Disko auf. Ich kenne einen Laden, den können wir pachten.

Schwager Rudolf sagt: Bist du wahnsinnig? Du hast von so was keine Ahnung. Angestellte, Versicherung, Steuern.

Monika sagt: Dafür hab ich doch den Freund. Der kümmert sich.

Der Freund weigert sich, den Pachtvertrag zu unterschreiben. Die Verantwortung mag er nicht mit übernehmen, so weit immerhin kennt er sich aus. Monika ist enttäuscht von ihm – und unterschreibt allein. Schwager Rudolf fragt sie: Warum? Sie: Da kann ich immer in meinen eigenen Laden gehen und Leute treffen. Dann bin ich nicht so allein.

Wenn es ans Bezahlen geht, Pacht, Versicherung, Steuern, Löhne, ist sie ganz allein. „Zeitlos“ heißt ihre Disko im Süden von Berlin, wo Neukölln aussieht wie eine ärmere Version von Spandau oder Lichtenrade. Jeden ersten Freitag im Monat ist „Ladies Night“, jeden zweiten „80er, Disco-Fox und Co.“, am dritten „Single Party“. Schwer vorstellbar, dass Monika, die übergewichtige Frau von Mitte fünfzig mit der Verantwortung für das Ganze, Spaß hat an der Sause. Die 120.000 Euro jedenfalls sind schnell weg.

Ihr Schwager kümmert sich weiter. Weil Monika inzwischen ein berühmtes Opfer der Justiz ist, gelingt es, für sie eine zusätzliche Entschädigung zu erkämpfen, 53.000 Euro. Da sie ihren Job verloren hat, soll sie außerdem bis zur Rente ihr letztes Gehalt von der Justizkasse bekommen, monatlich 1100 Euro. Mit der Nachzahlung für die zurückliegenden Jahre kann sie die Schulden aufbringen, die durch die Disko entstanden sind. Sie leiht auch einer ehemaligen Mitgefangenen viel Geld – und gerät mal eben in den Verdacht der Geldwäsche.

Ihre Disko läuft noch ein paar Jahre weiter, irgendwie. Bei YouTube finden sich zwei Werbefilmchen: Achtzigerjahre-Charme, bunte Lichter, Laserkram, Volk in Feierlaune. Ob die Chefin auch mal so ausgelassen mit den Fingern in die Luft gestochen hat? Der Vermieter kündigt, weil sie die Pacht schuldig bleibt. Wochenlang geht sie nicht ans Telefon, vergräbt sich immer wieder zu Hause, versinkt in Depressionen.

Privatinsolvenz, und nichts wird gut. Am 27. Dezember telefoniert sie zuletzt mit ihrem Sohn. Am 2. Januar liegt sie tot in ihrer Wohnung. Die Obduktion ergibt, dass fremdes Verschulden auszuschließen ist, mehr nicht.

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