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Am Flughaben Tegel dürfen Flieger bis 24 Uhr landen und bis 23 Uhr 20 abfliegen.

© dpa

Nachtflugverbot: In Tegel wird bis Mitternacht geflogen

Der Fluglärmstreit geht in die nächste Runde: Brandenburg fordert ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr am Hauptstadtflughafen BER und sorgt bei den Anwohnern um den Tegel-Flughafen für Verärgerung.

Die bisher geltenden Nachtflugregelungen für den künftigen Flughafen BER sind kompliziert. Ursprünglich hatte die Flughafengesellschaft einen 24-Stunden-Betrieb vorgesehen, so wie derzeit in Schönefeld. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach einer Klage gegen den Ausbau allerdings 2006 entschieden, dass von 0 Uhr bis 5 Uhr – bis auf wenige Ausnahmen – Ruhe am Himmel herrschen müsse und für die so genannten Randzeiten vor und nach dem Nachtflugverbot Einschränkungen verlangt. 2009 legte das Brandenburger Infrastrukturministerium eine Planergänzung vor, die das Bundesverwaltungsgericht 2011 bestätigte.

Demnach sind Flüge von 23.30 Uhr bis 5.30 Uhr grundsätzlich verboten und von 22 Uhr bis 23.30 Uhr sowie von 5.30 Uhr bis 6 Uhr grundsätzlich zugelassen. In der halben Stunde vor und nach der Flugverbotszeit sind nur verspätete oder verfrühte Flüge zulässig. Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr wird für die Nachtflüge ein Kontingent ermittelt, das nicht überschritten werden darf. Für das Jahr 2023 hat man dafür maximal 31 Flüge pro Nacht ermittelt. Flüge in der halben Stunde vor und nach der „flugfreien Kernzeit“ werden dabei doppelt gezählt. Im Durchschnitt sind zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bis zu 77 Starts und Landungen erlaubt; die meisten Flüge finden dabei zwischen 22 Uhr und 23 Uhr statt. An Spitzentagen sind bis zu 103 Flugbewegungen zulässig.

Das Brandenburger Infrastrukturministerium habe 2009 einen Nachtflugbedarf „rechtsfehlerfrei bejaht“, urteilten die Richter in Leipzig 2011. Auszugehen sei von der Verkehrsfunktion des BER als einzigem Verkehrsflughafen für die Hauptstadt Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg. Die Einschränkungen in den Randzeiten machten es vertretbar, den Lärmschutz bis 23.30 Uhr und ab 5.30 Uhr „weitgehend hinter den Verkehrsinteressen zurücktreten zu lassen“.

Nun jedoch fordert Brandenburg ein Nachtflugverbot am BER von 22 Uhr bis 6 Uhr. Eine solche Regelung ginge über das hinaus, was für den Stadtflughafen Tegel gilt. Dort müssen hunderttausende von Anwohnern Lärm bis 24 Uhr ertragen. Das Flugverbot beginnt zwar offiziell um 23 Uhr, doch verspätete Piloten dürfen bis 24 Uhr mit einer pauschalen Ausnahmegenehmigung landen. Nur für Starts ist diese pauschale Ausnahme auf 23.30 Uhr begrenzt worden, weil der Verkehr nach der BER-Verschiebung erheblich zugenommen hatte. Morgens beginnt der Betrieb wie für BER gefordert um 6 Uhr.

Auf dem Drehkreuz Frankfurt am Main beginnt die Nachtruhe ebenfalls um 23 Uhr und endet bereits um 5 Uhr. Planmäßige Flüge in der Zeit dazwischen hat das Bundesverwaltungsgericht 2012 untersagt, was vor allem daran lag, dass sich die hessische Landesregierung nicht an Zusagen gehalten hatte. Um den Bau der vierten Landebahn durchsetzen zu können war den Anwohnern ein Nachtflugverbot versprochen worden. Später hatte die Landesregierung dann aber doch eine begrenzte Zahl von Nachtflügen zulassen wollen, wobei die Richter nicht mitspielten.

Unterschiedliche Regeln gibt es für Leipzig. Dort hat das Bundesverfassungsgericht Flüge mit Passagieren in der Nacht untersagt, mit Fracht aber zugelassen, was für den auf Fracht spezialisierten Flughafen erforderlich war.

Eine Änderung der Nachtflugregeln für den BER müsste die Flughafengesellschaft nach einem Beschluss der drei Gesellschafter – Berlin, Brandenburg und der Bund – beantragen. Dagegen könnten dann Fluggesellschaften klagen.

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