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Ostkreuz

© ddp

Nahverkehr: Berlins S-Bahn bleibt Monopolist

Zäh verhandelten Berliner S-Bahn und das Land über die Nord-Süd-Verbindung. Berlin wollte diesen Teil öffentlich ausschreiben. Doch die S-Bahn machte anscheinend ein weitreichendes Angebot. Unklar ist, ob Konkurrenten die Entscheidung vor Gericht anfechten.

Die Nord-Süd-Verbindung macht rund ein Drittel der Verkehrsleistung des Unternehmens aus. Im Gegenzug bietet die S-Bahn zusätzliche Leistungen, von denen nach Darstellung von Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) vor allem die Fahrgäste profitieren. Das sind die Eckpunkte einer Vereinbarung, auf die sich Senat und S-Bahn im Grundsatz geeinigt haben. Kritik kam von Grünen und FDP.

Neben dem Interesse der S-Bahn an ihrem Monopolstatus sind auch die seit Jahren anhaltenden Rechtsstreitigkeiten über die Trassenpreise ein Hintergrund der Verständigung. Angesichts der Klagen mit ungewissem Ausgang seien beide Seiten aufeinander zugegangen, sagte Junge-Reyer am Dienstag nach der Vorstellung des Pakets im Senat. Die Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgt erst nach eingehender juristischer Prüfung.

Bessere Betreuung der S-Bahnkunden

Danach werden noch in diesem Jahr 40 Kundenbetreuer auf Bahnhöfen und in Zügen eingesetzt. 2009 kommen 80 weitere hinzu. Sie sollen Fahrgästen helfen sowie auf Ordnung und Sauberkeit achten. Die Mitarbeiter seien zwar kein Ersatz für die von der Bahn gestellten Sicherheitskräfte, man erhoffe sich aber, dass sich das subjektive Sicherheitsempfinden der Kunden erhöhe, sagte Junge-Reyer.

Das Land Berlin muss zudem nicht für die Mehrausgaben bei der Anbindung des Flughafens BBI und die S21-Nord zum Hauptbahnhof aufkommen. Ab 2012 seien zudem engere Takte ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand möglich, sagte Junge-Reyer. Auch die steigenden Energiekosten würden dem Senat nicht in Rechnung gestellt. Außerdem sei das Problem der Klagen bei der Gelegenheit mit einem Vergleich bereinigt worden. Dieser Streitpunkt war bei der Schließung des S-Bahn-Vertrags 2003 ausgeklammert worden.

Opposition kritisiert Entscheidung

Die Vor- und Nachteile der Vereinbarung wurden nach Darstellung Junge-Reyers lange abgewogen. Der Vorteil für die Länder Berlin und Brandenburg überwiege. Die Politikerin bezifferte das finanzielle Plus für beide bis zum Ende des S-Bahn-Vertrags 2017 auf insgesamt knapp 200 Millionen Euro. Der Verzicht auf die Ausschreibung verstoße auch nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht, weil der Senat "keinen Gebrauch von einer Option" gemacht habe, zumal dieses Recht mit Auslaufen des S-Bahn-Vertrags nicht in Frage stehe, betonte die Senatorin.

Das bestreiten die Grünen. Nur mit der Selbstverpflichtung des Senats zur Teilausschreibung des Netzes habe die EU der langen Laufzeit des Vertrages zugestimmt, sagte Fraktionschefin Franziska Eichstädt-Bohlig. Es sei nicht auszuschließen, dass Brüssel Einwände gegen die Regelung erhebe. Wie Eichstädt-Bohlig kritisierte auch der FDP-Verkehrsexperte Klaus-Peter von Lüdeke, dass sich der Senat der Chance beraubt habe, durch eine Ausschreibung günstigere Preise zu erzielen. Die angekündigten zusätzlichen Betriebsleistungen seien "äußerst bescheiden". (mhz/ddp)

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