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Nahverkehr: S-Bahn will mehr Kameras

Das Unternehmen beginnt mit dem Einbau in Zügen. Erstmals gibt es auch ein Beförderungsverbot nach Straftaten.

Nach der BVG will nun auch die S-Bahn Kameras in den Zügen einbauen. Ein Test solle demnächst beginnen, kündigte die Sicherheitsbeauftragte der S-Bahn, Ellen Karau, an. Ein erster Versuch war gescheitert. Um die Sicherheit zu erhöhen,will die S-Bahn außerdem gemeinsame Streifen von Bundespolizei und eigenen Mitarbeitern einsetzen, die bei der BVG von der Polizei abgeschafft worden sind. Zudem hat die S-Bahn jetzt die ersten Beförderungsverbote für ertappte Gewalttäter ausgesprochen.

Karau kann sich auch vorstellen, dass eine Sicherheitsgebühr, die Fahrgäste zusätzlich zum Fahrschein entrichten, „etwas bringen kann“. Hier widersprach ihr aber auf einer Veranstaltung des Verkehrspolitischen Informationsvereins (VIV) am Montagabend BVG-Vorstand Thomas Necker. Ein Verkehrsunternehmen sei keine Billigfluglinie, die ihre Tickets mit Extragebühren verteuere. Zudem sei ungeklärt, ob Fahrgäste nach dem Zahlen einer Sicherheitsgebühr einen Rechtsanspruch auf Sicherheit hätten.

Absolute Sicherheit im Nahverkehr könne es aber nie geben, waren sich Karau, Necker und Claudius Ohder von der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege auf der Diskussion zur Sicherheit im Nahverkehr einig.

Ein einfaches Rezept gibt es nach Neckars Ansicht, um Drogenhändler aus den U-Bahnhöfen zu vertreiben. Man müsse nur das Handynetz abschalten, denn die Dealer wickelten ihre Geschäfte vorwiegend über das Handy ab. Damit würde man aber auch viele Fahrgäste treffen, die dann bei Gefahr auch nicht mehr per Handy Hilfe anfordern könnten.

Wirksam sei dagegen die Videoüberwachung in den Fahrzeugen und auf den Bahnhöfen, sagte Necker. In U-Bahnen ohne Kameras seien die Schäden doppelt so hoch wie in überwachten Zügen. Bei der Straßenbahn liege der Faktor sogar bei 2,5. Deshalb will die S-Bahn jetzt auch in ihren Zügen Kameras installieren. Noch ist der Weg bei ihr aber nicht gefunden, wie die Kameras auch in abgestellten Zügen ohne Stromversorgung funktionieren und wie die Aufnahmen übertragen werden können. Daran war der erste Versuch gescheitert.

Ein Test ist auch das jetzt erstmals ausgesprochene Beförderungsverbot nach Straftaten. Würden etwa polizeibekannte Taschendiebe nach einem Beförderungsverbot ertappt, könnten sie sofort aus der Bahn gewiesen werden, sagte Karau, die im Übrigen bedauerte, dass kaum ein Polizist oder Mitarbeiter der Ordnungsämter in Dienstkleidung Bahn oder Bus fährt, obwohl dies gratis möglich ist. Für Beamte in Zivil erhält die Polizei von der S-Bahn pro Jahr Fahrscheine im Wert von etwa 250000 Euro.

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