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Berlin: Naturschützer sollen gegen Naturschutz verstoßen haben

Im Streit um Bebauungspläne für Halbinsel am Groß-Glienicker See wird gegen Mitglieder der Bürgerinitiative ermittelt

Der Nachbarschaftsstreit um die Zukunft der Halbinsel am Groß-Glienicker See in Spandau spitzt sich weiter zu. Auf der einen Seite der Auseinandersetzung stehen die Projektentwickler Helena Abtahi und Torsten Birlem, die das 500 000 Quadratmeter große Areal mit dem brachliegenden Strandbad 2005 von der Stadt Potsdam erworben haben. Sie wollen auf dem Grundstück ein gesundheitsorientiertes Sportzentrum errichten. Auf der anderen Seite kämpft eine Bürgerinitiative um Susanne Herm gegen die Neubebauung des Grundstücks, da die Bebauung das Landschaftsschutzgebiet gefährden würde. Jetzt werfen die Eigentümer Susanne Herm vor, eigene wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Die Besitzerin zweier Nachbargrundstücke habe selbst versucht, die Halbinsel und eine weitere Fläche zu kaufen.

Man habe die Halbinsel im Namen der Bürgerinitiative erwerben wollen, sagte Susanne Herm dem Tagesspiegel. Die Bewerbung war bei der Stadt Potsdam als bisherigem Eigentümer zu einem Zeitpunkt erfolgt, als die eigentlichen Käufer noch über ein Rücktrittsrecht verfügten. Helena Abtahi und Torsten Birlem haben das Areal dann aber trotz des Widerstandes gegen ihre Pläne für 275 000 Euro erworben. Die Mitglieder der Bürgerinitiative hätten das Geld für den Kauf durch Spenden schon fast beisammen gehabt, sagte Herm. Die Bürgerinitiative habe das Gelände öffentlich zugänglich machen und den Naturschutzverbänden zur Pflege übergeben wollen.

Indessen gibt es auch gegen Mitglieder der Initiative Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen den Landschaftsschutz. Es geht unter anderem um ins Schilf gebaute Stege und im Wasserschutzgebiet abgestellte Kraftfahrzeuge. Spandaus Rechtsamtsleiter Jürgen Knebel bestätigte: „Die Situation vor Ort wird auch unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft.“

Wie berichtet, sind die Spandauer jetzt aufgerufen, bei einem Bürgerentscheid am 27. Januar über die künftige Nutzung der Halbinsel zu entscheiden. Zur Wahl stehen zwei Vorschläge. Die Bürgerinitiative fordert ein Verbot jeglicher Neubauten und die Eingliederung des ehemaligen Strandbades in das Landschaftsschutzgebiet. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) plädiert für den Bau des Sportzentrums. Dafür verpflichtet sich der Eigentümer, das umliegende Schutzgebiet auf eigene Kosten zu pflegen und einen Naturlehrpfad einzurichten.

Allerdings sind die jetzt als Muster an die Bürger verschickten Stimmzettel ebenso verwirrend wie die Abstimmung selbst. Laut Gesetz müssen sich die Spandauer nicht für eine der beiden Varianten entscheiden, sagt der Leiter des Rechtsamtes, Jürgen Knebel. Die Wähler können die Vorschläge der Initiative und der BVV einzeln annehmen oder ablehnen, also in beiden Punkten mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Die Wähler könnten also auch zweimal mit „Ja“ stimmen, obwohl sich die Vorschläge ausschließen.

Erhalten beide Vorschläge eine Mehrheit der für sie abgegebenen Stimmen, gelten auch beide als angenommen. Damit es am Ende trotzdem einen Sieger gibt, ist ein drittes Kreuz auf dem Stimmzettel erforderlich. Hier entscheidet der Wähler, welcher Variante er den Vorzug gibt. Theoretisch ist es so möglich, dass am Ende die Alternative mit der geringeren Zahl von direkten Befürwortern doch noch gewinnt. Voraussetzung für das Zustandekommen des Bürgerentscheids ist, dass sich 15 Prozent der Berechtigten, das sind 25 532 Spandauer, an der Wahl beteiligen. Mehr als die Hälfte muss für mindestens einen der beiden Vorschläge stimmen.

Das Ergebnis der Wahl hat für den Bezirk keine bindende Wirkung. Es ist einer Empfehlung der BVV gleichgestellt. Das Bezirksamt könnte beispielsweise aus rechtlichen Gründen eine Umsetzung des Votums ablehnen. So ähnlich wie der Senat bereits angedeutet hat, dass möglicherweise der Flughafen Tempelhof selbst dann geschlossen wird, wenn das Bürgerbegehren zum Erhalt des Flughafens ein deutliches Votum für die Offenhaltung ergeben sollte.

Im Falle einer Ablehnung der Neubebauung der Halbinsel würden die bereits heute als Wohnraum genutzten Teile des ehemaligen Strandbades Bestandsschutz genießen. Auf entsprechenden Antrag könnten die Eigentümer diese Gebäude dann sanieren und weiter zu Wohnzwecken nutzen, bestätigte Knebel. Zu einer Pflege des Landschaftsschutzgebietes mit dem darin liegenden Feuchtbiotop wären sie hingegen nicht verpflichtet. Rainer W. During

Rainer W. During

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