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Berlin: Neben der Spur

Wahrscheinlich muss ein Datenschützer qua Amt so reden. Wer wie Alexander Dix aber nach einer tödlichen Messer-Attacke öffentlich darüber räsoniert, ob man nicht einen Gelenkbus rechtlich einer Tram gleichstellen könnte, damit einer Video-Überwachung zugestimmt werden kann, gibt den Anspruch auf, ernst genommen zu werden.

Wahrscheinlich muss ein Datenschützer qua Amt so reden. Wer wie Alexander Dix aber nach einer tödlichen Messer-Attacke öffentlich darüber räsoniert, ob man nicht einen Gelenkbus rechtlich einer Tram gleichstellen könnte, damit einer Video-Überwachung zugestimmt werden kann, gibt den Anspruch auf, ernst genommen zu werden. Das ist ideologisch und kleinkariert. Mit dem, was die Berliner bewegt, hat es nichts zu tun. Kameras können Gewalttaten nicht verhindern, das Sicherheitsgefühl aber enorm steigern. Insofern ist das Machtwort von Innensenator Körting die Rückkehr zum gesunden Menschenverstand. Video-Aufzeichnungen, die sich nach nur sechs Minuten wieder löschen, sind die Ausgeburt eines absurden Verhinderungsprinzips. Das gilt besonders, wenn die Busfahrer im Notfall die Aufzeichnung außerdem noch per Knopfdruck starten müssen. Die Nutzer von S-Bahn und BVG fühlen sich jedenfalls nicht vorrangig vom theoretischen Datenmissbrauch durch eine 24-stündige Speicherung der Aufnahmen bedroht. Warum das so ist, darüber könnte Datenschützer Dix mal nachdenken. (Seite 12)

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