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Berlin: Neue Aufgabe für Anwälte: Zwangsschlichtung vor einem Prozess

Das Land Berlin will Mitte nächsten Jahres die verbindliche Streitschlichtung einführen, die der Bundesgesetzgeber möglich gemacht hat. Zivilgerichtlichen Streitigkeiten wird dabei ein Schlichtungsverfahren vorangestellt: Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bis 1500 DM, bei nachbarschaftsrechtlichen Streitfällen sowie bei Auseinandersetzungen über die persönliche Ehre.

Das Land Berlin will Mitte nächsten Jahres die verbindliche Streitschlichtung einführen, die der Bundesgesetzgeber möglich gemacht hat. Zivilgerichtlichen Streitigkeiten wird dabei ein Schlichtungsverfahren vorangestellt: Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen bis 1500 DM, bei nachbarschaftsrechtlichen Streitfällen sowie bei Auseinandersetzungen über die persönliche Ehre. Wie Justizsstaatssekretär Diethard Rauskolb gestern erklärte, soll das Verfahren unterschiedlich geregelt werden. Bei Vermögensstreitigkeiten sollen, wenn das Abgeordnetenhaus diesem Modell zustimmt, Rechtsanwälte schlichten, in den anderen Fällen die so genannten Schiedsfrauen und Schiedsmänner. Diese sind bisher schon für die fakultative Schlichtung zuständig, mit der ein Streitfall bereinigt werden kann.

Kommt es zu keiner Einigung, wird eine "Erfolglosigkeitsbescheinigung" ausgestellt. Diese macht dann den Weg zu den Gerichten frei.

pen

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