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Gut bei Stimme. Das Singen in geschlossenen Räumen soll wieder möglich sein.

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Exklusiv

Neue Corona-Erleichterungen in Berlin: Senat will das Singen wieder erlauben

Darauf haben Berlins Chöre gewartet. Der Senat will drinnen das Singen erlauben. Und plant weitere Hilfen.

Von Sabine Beikler

Gute Nachrichten für Chöre und Sänger: Singen soll in geschlossenen Räumen unter Auflagen wieder erlaubt werden. Nach Tagesspiegel-Informationen will der Senat am Dienstag darüber diskutieren und eine positive Empfehlung abgeben.

Allerdings wird die Formulierung wohl eher vorsichtig sein, denn die Auflagen stehen noch nicht fest: Erst nach der Senatssitzung soll ein Expertengespräch im Haus des Kultursenators Klaus Lederer (Linke) stattfinden, an dem unter anderem Virologen, Pneumologen, Kirche- und Chorvertreter, Belüftungstechniker und Verwaltungsmitarbeiter teilnehmen werden.

Ein entsprechender Hygieneplan, der noch ausgearbeitet wird, soll auf dieser Sitzung erst besprochen werden. Unter anderem wird es wohl auch darum gehen, wie groß der Abstand zwischen den Sängern sein soll.

Der Senat will am Dienstag auch diverse Hilfspakete für Branchen vom Tourismus bis zum Modebusiness auf den Weg bringen.

Es wird auch Ehrenamts- und Vereinshilfen geben und Maßnahmen für Kulturschaffende. Ein Acht-Millionen-Paket wurde für kleine und mittelständische Kulturbetriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern und weniger als zehn Millionen Euro Umsatz pro Jahr bereits aufgelegt.

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Weitere 30 Millionen Euro sollen für Kulturbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für September bis November mit Option für eine Verlängerung.

Stipendien für die Eventbranche

Darüber hinaus wird mit Stipendien die künstlerische und kuratorische Entwicklung und Praxis gefördert werden. Davon sollen auch unmittelbar Akteure aus der Veranstaltungsbranche, die coronabedingt Einnahmeeinbußen haben.

Für dieses Programm werden insgesamt 18 Millionen Euro für zwei Wellen mit jeweils 1000 Stipendien à 9000 Euro für jeweils sechs Monate bereitgestellt.

Die Abwicklung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Für Künstlerische Projekte im Stadtraum stehen sieben Millionen Euro in 2020 zur Verfügung.

Wieder Mannschaftssport erlaubt

Im Sportbereich will der Senat die bisherigen Regeln ebenfalls lockern. Wie bereits berichtet, kann in Mannschaftssportarten wieder trainiert werden. Die neue Regelung legt eine maximale Obergrenze von 30 Personen plus Trainer fest.

Kontaktsport ist wieder möglich mit festen Trainingsgruppen mit vier Personen plus Trainer. Der Wettkampfbetrieb für Kontaksportarten soll unter bestimmten Hygieneauflagen wieder erlaubt werden.

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Und am 21. August sollen nach Tagesspiegel-Informationen auch die Kontaktsportler wieder Wettkämpfe abhalten können. Die genauen Auflagen werden noch besprochen. Die Ligen nehmen ihren Betrieb ab dem 15. August wieder auf. Und auch für Zuschauer soll es dem Vernehmen nach eine Perspektive geben: Ab dem 21. August sollen sie sukzessive wieder „ihre“ Sportarten anschauen dürfen.

Größere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen zunächst mit maximal 300 Personen stattfinden. Ab 1. August erhöht sich die maximal erlaubte Personenzahl auf 500. Ab 1. September sind Veranstaltungen mit maximal 750 Personen erlaubt. Indoor-Veranstaltungen mit nicht mehr als 1000 Personen sind ab 1. Oktober wieder möglich.

Open Air-Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen sind zulässig. Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis bis zu 5000 Personen sind ab 1. September erlaubt.

Das sind die bisherigen Regelungen. Aber es kann sich auch wieder ändern, wenn die Zahl der Neuinfektionen wieder ansteigt. Der Senat wird am Dienstag in seiner Sitzung auch mit dem Virologen Christian Drosten von der Charité über Perspektiven, mögliche Probleme und weitere Lockerungen sprechen.

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