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2G allein reicht bald in der Gastronomie nicht mehr aus.

© Marcus Brandt/dpa

Neue Corona-Regeln in Berlin ab Samstag: 2G-Plus nicht nur in der Gastronomie

Berlin geht über die Bund-Länder-Vereinbarungen hinaus: Wer Bus und Bahn fahren will, braucht eine FFP2-Maske, 2G-Plus kommt nicht nur in der Gastronomie.

Angesichts der stark steigenden Infektionszahlen wegen der Omikron-Variante hat der Berliner Senat am Dienstag eine Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen. Ab Samstag, 15. Januar, gilt in Bussen und Bahnen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem wird für die Gastronomie sowie Kultur- und Sportveranstaltungen eine 2G-Plus-Regelung eingeführt.

"Wir wollen, dass die Restaurants offen bleiben können. Wir haben dort viele Menschen, die zusammensitzen. Wir sind deshalb zum Schutz diesen heutigen Schritt gegangen", sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) in der üblichen Pressekonferenz nach der Senatssitzung.

Berlin setzt damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Freitag um. Teilweise geht der Senat aber auch über die Vereinbarungen von Bund und Ländern hinaus.

In Berlin war die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag auf einen neuen Höchststand von 737,2 geklettert. Nach Bremen ist die Hauptstadt damit das Bundesland mit dem deutschlandweit zweithöchsten Wert.

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FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr

Wer in Berlin den öffentlichen Nahverkehr benutzen will, muss ab Samstag nicht mehr nur eine einfache medizinische Maske, sondern eine FFP2-Maske tragen, die besser schützt. Bund und Länder hatten keine FFP2-Pflicht beschlossen. Sie verständigten sich lediglich auf eine dringende Empfehlung, beim Einkaufen oder in Verkehrsmitteln nur solche Masken zu tragen.

An Bedürftige will das Land in den nächsten Tagen 1,4 Millionen FFP2-Masken kostenlos ausgeben. Sie sollen nach Angaben der Sozialverwaltung über die Bezirke, die Wohnungslosenhilfe und Flüchtlingsheime verteilt werden. Einen Anspruch darauf sollen Berlinerinnen und Berliner mit einem "Berlinpass", den Beziehende von Sozialhilfe und Grundsicherung bekommen, haben. Auch Bafög-Beziehende sowie Azubis, die Ausbildungsbeihilfe erhalten, können sich demnach kostenlose FFP2-Masken abholen. Das alles soll unbürokratisch erfolgen.

2G-Plus in der Gastronomie und bei Veranstaltungen

Auch die 2G-Plus-Regelung reicht weiter, als von Bund und Ländern beschlossen: Sie schließt in Berlin neben dem Besuch von Restaurants, Kneipen und anderen gastronomischen Einrichtungen auch den Besuch von Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen sowie jegliche andere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ein.

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Dabei gilt 2G-Plus ab zehn Teilnehmern. Zutritt erhält nur, wer neben Impfung oder Genesung (2G) ein tagesaktuelles Testergebnis vorweisen kann. Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, braucht keinen Test zu machen. Befreit von der Regelung sind Kinder unter 14 Jahren. Nicht betroffen ist außerdem die private Sportausübung im Verein oder in Fitnessstudios, wie Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) betonte.

Start in der Krise: Berlins neue Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne).
Start in der Krise: Berlins neue Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne).

© Annette Riedl/dpa

Im Bereich der Kultur galt bisher schon für alle Veranstaltungen ab 200 Besuchern eine Testpflicht in Ergänzung zur 2G-Regelung. Hier ist das Bild also gemischt: Sie gilt nun schon ab zehn Personen, was eine Verschärfung ist - Geboosterte sind künftig jedoch davon befreit, was für sie also eine Lockerung bedeutet.

Ein weiterer Beschluss: Im Bereich der beruflichen Bildung ist fortan bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis erforderlich.

Giffey schließt FFP2-Pflicht für Einzelhandel nicht aus

Eine Erleichterung beschloss der Senat für kleine Einzelhandelsgeschäfte. Das betrifft Läden bis 100 Quadratmeter. Sie müssen den 2G-Nachweis künftig nicht mehr direkt am Eingang kontrollieren, sondern nur "unverzüglich" nach Betreten des Geschäfts. Giffey erklärte, damit sollen Ladeninhaber, die allein im Geschäft sind, davon verschont bleiben, immer am Eingang stehen zu müssen.

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Insgesamt bleibt der Einzelhandel sowohl von der 2G-Plus-Regelung, als auch einer FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Giffey schloss aber nicht aus, die FFP2-Maskenpflicht auch auf den Einzelhandel auszuweiten, wenn sich die Pandemielage weiter verschärfen sollte. Bisher genügt in Geschäften eine einfache medizinische Maske.

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Quarantäne-Verkürzung: Erst entscheidet der Bundesrat

Noch nicht beschlossen wurde vom Senat die Verkürzung der Quarantänezeiten, auf die sich die MPK in ihrem Beschluss verständigt hatte. Diese sollen dazu beitragen, auch bei hohen Infektionszahlen die Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur zu sichern. Dazu gehören etwa das Gesundheitswesen, Polizei und Feuerwehr, Energie- oder Wasserversorger.

Geplant ist, Kontaktpersonen von Corona-Infizierten künftig von der Quarantäne auszunehmen, wenn sie geboostert, frisch doppelt geimpft, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als „frisch“ gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher „freitesten“ lassen. Das geht nach sieben Tagen.

Gote erklärte allerdings, dass erst eine bundesrechtliche Regelung geschaffen werden müsse. Am Freitag soll der Bundesrat entscheiden. Der Senat könne dann am kommenden Dienstag einen Beschluss fassen, sodass die Verkürzung ab Samstag, 22. Januar, in Kraft treten könnte.

Allerdings hat der Senat bereits eine Vereinbarung getroffen, dass die Gesundheitsämter im Einzelfall trotzdem von der aktuellen Verordnung abweichende Entscheidungen für Quarantäne und Isolation treffen können. (mit dpa)

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