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Neue Konkurrenz für Taxis?

© dpa

Neue Smartphone-App: Sind private Taxis erlaubt?

Legal oder nicht? Die neue App von "Uber" soll private Pkw an Fahrgäste vermitteln, so kann sich jeder als Taxifahrer ausprobieren. Doch Behörden und Taxiwirtschaft urteilen: nicht erlaubt.

Die US-Firma „Uber“ sieht in ihrem Angebot eine Innovation auf dem deutschen Markt. „Uber“ bietet den Dienst, Privatpersonen als Taxifahrer zu engagieren, schon in Paris, Brüssel und Barcelona an. Während die App in Kalifornien ausdrücklich legalisiert wurde, ist sie in New York verboten. Denn die Taxiwirtschaft wehrt sich, nicht nur in den USA.

Ein Berliner Taxiunternehmen klagte letztes Jahr gegen den Limousinendienst und erwirkte vergangene Woche eine Einstweilige Verfügung. Auch gegen das neue Angebot möchte das Taxiunternehmen rechtlich vorgehen. Auf Anfrage verweist die Senatsverwaltung auf versicherungsrechtliche Bedenken. Denn jeder Fahrer, der fremde Fahrgäste befördet, muss entsprechend versichert sein. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sei für die Einzelgenehmigungen zuständig und werde sich darum auch mit „Uber“ befassen. Jeder Fahrer brauche darüber hinaus eine spezielle „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“. Die Senatsverwaltung urteilt: „Eine Personenbeförderung durch Jedermann ist unzulässig“. Der Taxiverband Berlin-Brandenburg schließt sich der Einschätzung dankend an.

Die rechtlichen Bedenken der Behörden und die Klage des Taxiunternehmens hindern „Uber“ erstmal nicht daran, ihre App in Berlin zu vermarkten. Die App „Uber“ und der Dienst „POP“ zur Vermittlung privater Pkws gibt es kostenlos zum Download für iPhone und Android.

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