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Neue Steuerregelung: Berlin für Prostituierte nicht lukrativ

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Prostituiertenorganisation Hydra e.V. fordern Änderungen bei der neuen Steuer-Regelung für Prostituierte in Berlin. Der Senat will darüber aber nicht diskutieren.

Berlin - Die Pauschale für die Steuervorauszahlung sei zu hoch, zudem müsse es einfachere Regelungen für den Nachweis der Vorauszahlung an den Bordellbetreiber geben, bemängelten sie. Der Sprecher von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD), Matthias Kolbeck, wies die Kritik zurück. Die so genannten Sexarbeiter in Bordells können in Berlin seit kurzem eine Steuer-Vorauszahlung von 30 Euro pro Arbeitstag an die jeweiligen Bordellbetreiber zahlen. Diese leiten das Geld dann monatlich mit einer Liste mit Anwesenheitsnachweis und Namen der Prostituierten an die Steuerbehörden weiter und bescheinigen dies auch den Sexarbeitern.

Hydra-Geschäftsführerin Katharina Cetin sagte, diese Steuerpauschale müsse von 30 Euro auf 10 bis 15 Euro gesenkt werden. Berlin sei durch die hohe Konkurrenz der Prostituierten und die schlechte wirtschaftliche Lage der Einwohner finanziell nicht lukrativ. Zudem müsse der Betrag unabhängig vom Umsatz gezahlt werden. Außerdem sei es problematisch für die Frauen, die Zahlung etwa bei einer Insolvenz des Bordellbetreibers gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

Komplizierte Abrechung

Der Verdi-Fachbereichsleiter für "Besondere Dienstleistungen", Andreas Sander, kritisierte, das Verfahren sei ohne entsprechende rechtliche Grundlage eingeführt worden. Zudem gerate so eine ganze Branche pauschal in den Verdacht der Steuerhinterziehung. Verdi und Hydra sprachen sich zugleich für mehr Steuerehrlichkeit und auch mehr Steuerkontrollen in der Rotlichtszene aus. Zudem riefen sie die Sexarbeiter auf, sich beim Finanzamt als Selbstständige oder Freiberufler anzumelden. Dadurch könne die Teilnahme an dem Vorauszahlungsverfahren entfallen.

Kolbeck sagte, die Höhe der Pauschale sei nicht verhandelbar. Wenn die Sexarbeiter die Vorauszahlungen unter ihrem bürgerlichen Namen registrieren ließen, seien sie auch von den Finanzämtern jederzeit nachvollziehbar. Schließlich müssten die Steuerbehörden im eigenen Ermessen zu bestimmten Verfahren greifen, um Steuergerechtigkeit herzustellen. Vor allem durch die häufigen Wechsel der Tätigkeitsorte der Prostituierten sei die Steuererhebung in der Rotlichtszene für alle Beteiligten sehr aufwändig. Weil durch die Wechsel die Steuern auch nicht immer vollständig gezahlt würden, bedeute das Verfahren für die Bordellbetreiber und Prostituierten auch einen weiteren Schritt aus der Illegalität. (tso/ddp)

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