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Berlin: Neues Baurecht für Moscheen

Schon ab dem Jahr 2006: Stadtentwicklungssenator Strieder plant Handhabe gegen Großprojekte islamischer Bauherren

Moscheen müssen sein: Kein Bezirkspolitiker in Mitte, Kreuzberg oder Neukölln bestreitet das. Und doch gibt es alle paar Monate Ärger um eines der Gebetshäuser. Manche interessieren den Verfassungsschutz. Andere sollen zu besonders repräsentativen Gebäuden werden und irritieren wegen ihrer Größe. Wieder andere erweisen sich als Projekte von islamistischen Gruppen und werden dadurch zum Problem. Bei jeder Moschee stellt sich die Frage, ob sie der Integration dient oder neue Spannungen schafft und den Abstand zwischen Zuwanderern und Einheimischen vergrößert.

Meist müssen die Baustadträte eine Antwort auf diese Frage geben. Die Neuköllner Baustadträtin Stefanie Vogelsang (CDU) hat im vergangene halben Jahr gleich zwei Mal Integrationspolitik mit dem Baurecht gemacht – oder machen müssen: Bei der Moschee am Columbiadamm ging es im Grunde darum, ob für deren Erbauer das gleiche Baurecht gilt wie für jeden, der ein Haus bauen will. Bei dem Bauvorhaben Pflügerstraße versucht die Stadträtin, den Bau eines islamistisches Gemeindezentrums zu verhindern.

Integrations-, Minderheiten-, Religions- und Einwanderungspolitik per Baurecht? Die Neuköllner Baustadträtin hält das für falsch, weil es den Streit über den Zweck von Gemeindehäusern und Moscheen auf eine falsche Ebene hebt. Um die 100 Moscheen gibt es in Berlin. Allein in Neukölln sollen sieben im Blick der Verfassungsschützer sein. In einigen verkehren Sympathisanten radikaler Islamisten. Andere schotten sich ab gegenüber der Umwelt. In Teilen von Neukölln, Kreuzberg und Mitte konzentrieren sich die Gemeindezentren, weil die Nachfrage so groß ist – was man allerdings als Hinweis darauf sehen kann, dass Parallelgesellschaften entstanden sind.

Die problematische Entwicklung mit ihren Sicherheits- und Einwanderungsaspekten sei ein Fall für den Bundesgesetzgeber, meint Stefanie Vogelsang. Ausgerechnet Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) will nun mit einem veränderten Baurecht korrigieren, was jahrzehntelang die Stadtentwicklungspolitik nicht interessiert hat. Laut Strieders Sprecherin Petra Reetz soll eine Novelle des Landesbaurechts die Moschee-Problematik lösen helfen. Sie könnte Anfang 2006 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Von Moscheen, Gebetshäusern oder Gemeindezentren will allerdings in der Neufassung des Baurechts nicht die Rede sein. Vielmehr ist ein Eingriffsrecht des Senats zum Beispiel für Bauvorhaben vorgesehen, die eine „überbezirkliche Ausstrahlungskraft“ haben können. Das würde auf das erwähnte Gemeindezentrum in der Pflügerstraße zutreffen. Dessen geplante Größe zeigt, das es nicht nur für die Anwohner gedacht ist. Andere Kriterien können das „soziale Gleichgewicht“ oder die Entwicklung einer „harmonischen Stadt“ sein. Wann immer solche Aspekte bei einem Bauvorhaben von Bedeutung sind, müsste die Senatsverwaltung informiert werden. Sie hätte nach der Baurechtsnovelle die Möglichkeit, wegen übergeordneter Aspekte Bauprojekte abzulehnen.

Der Bürgermeister des ebenfalls moscheenreichen Bezirks Mitte, Joachim Zeller, hält schon jetzt nichts von diesem Ansatz. Wenn es um Integrationspolitik und um das Zusammenleben gehe, sei die Anwendung des Baurechts eher ein Trick, sagt Zeller. Konflikte aber bekomme man nur „auf direktem Weg“ gelöst.

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