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Größe egal: Nach dem neuen Berliner Hundegesetz, müssen alle Hunde angeleint werden. Mit Ausnahmen.

© Carsten Rehder dpa/lno

Neues Berliner Hundegesetz: Ab Februar gilt Leinenpflicht für alle Hunde

Nicht anleinen muss seinen Hund, wer einen "Hundeführerschein" macht oder schon jahrelang friedlich ohne Leine unterwegs ist.

Es wird voraussichtlich noch drei bis vier Wochen dauern, bis Hundebesitzer in Berlin dem neuen Hundegesetz gehorchen müssen. Bis dahin sollen alle Ausführungsbestimmungen für die einschneidendsten künftigen Auflagen wie „Leinenpflicht“ und „Hundeführerschein“ endgültig geregelt und beschlossen sein, teilte die zuständige Senatsjustizverwaltung auf Anfrage mit.

Danach müssen alle Hunde in Berlin, egal welcher Größe, generell an die Leine. Es sei denn, ihre Halter besuchen mit ihnen eine Hundeschule und erwerben dort eine Sachkundebescheinigung – den sogenannten Hundeführerschein. Befreit von der Leinenpflicht sind zudem Hundebesitzer, die ihr Tier schon mindestens drei Jahre friedlich , also ohne amtlich registrierte Zwischenfälle, gehalten haben.

Ursprünglich sollten die Ausführungsbestimmungen für das Gesetz schon Anfang bis Mitte Januar in Kraft treten. Darin soll auch geregelt werden, wo man den Hundeführerschein beantragen muss und welche Hundeschulen die Lizenz erhalten, entsprechende Prüfungen abzunehmen.

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