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Berlin: Neues Gesetz sieht Einschränkung des Elternwahlrechts vor

Die Fraktionen von CDU und SPD haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Übergang auf die Oberschule geeinigt. Demnach soll das Elternwahlrecht eingeschränkt werden, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt.

Die Fraktionen von CDU und SPD haben sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Übergang auf die Oberschule geeinigt. Demnach soll das Elternwahlrecht eingeschränkt werden, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt. Die Bedeutung des Grundschulgutachtens wird aufgewertet, sodass mit einem Anstieg der Schülerzahlen bei den Hauptschulen gerechnet wird. Schulleiter kritisieren, dass ein spezielles Schulprofil im Gesetz nicht als Kriterium bei der Auswahl der Schüler vorgesehen ist. Das Gesetz soll am 23. März das Abgeordnetenhaus passieren. Es gilt bereits für das kommende Schuljahr.

Bisher war nicht klar, in welcher Rangfolge die Auswahlkriterien gewertet werden sollten. Dies liegt nun fest. In dem Antrag der Regierungskoalition steht die Sprachenfolge an erster Stelle. Damit wird garantiert, dass ein Schüler die Fremdsprache weiterlernen kann, mit der er in der Grundschule begonnen hat. Ebenfalls soll er die bereits in der Grundschule begonnene Ausbildung in musik- oder sportbetonten Zügen fortsetzen können. An dritter Stelle folgt das Grundschulgutachten als Kriterium, an vierter Stelle die Erreichbarkeit der Schule.

Bisher waren diese Kriterien nur in einer Verwaltungsvorschrift benannt, die vor den Gerichten nicht anerkannt wurde. Deshalb konnten sich immer wieder Schüler in die von ihnen gewünschte Einrichtung einklagen. Damit ist es jetzt voraussichtlich vorbei. Schon gibt es erste ängstliche Nachfragen von Eltern, die erfahren haben, dass ihr Kind nicht die erhoffte Grundschulempfehlung bekommt. Besonders groß ist die Furcht, der ungeliebten Hauptschule zugewiesen zu werden.

Hauptschulempfohlenen wird auch die Gesamtschule nicht mehr im bisherigen Umfang als Ausweg dienen können. Denn die Gesetzesänderung sieht vor, dass Gesamtschulen stärker auf die Drittelung ihrer Schülerschaft in Gymnasial-, Realschul- und Hauptschulempfohlene achten müssen. Zur Zeit gilt es in Berlin nur sechs Gesamtschulen die diese Drittelung aufweisen. Dutzende Gesamtschulen wurden zum Auffangbecken für Hauptschulempfohlene.

Dennoch gibt es von Seiten der Gesamtschulleiter nicht nur Lob für das neue Gesetz. Ihre Kollegien haben zum Teil unter großen Anstrengungen besondere Schulprofile entwickelt, können aber ihre Schüler nicht entsprechend auswählen, weil das Gesetz ein solches Auswahlkriterium nicht vorsieht. "Dann war alles umsonst," befürchtet deshalb Elmar Kampmann von der Spandauer Martin-Buber-Gesamtschule. Auch der Vorsitzende des Philologenverbandes, Jobst Werner, kritisiert diese "Diskrepanz zur geforderten Profilbildung", ist aber schon froh, dass "wenigstens das Grundschulgutachten aufgewertet wird".

Im Schuljahr 1998/99 gab es an den siebten Klassen der Gymnasien 3 102 Schüler mit Real- und 39 mit Hauptschulempfehlung. Im Probehalbjahr scheiterten 564 bzw. 30 von ihnen. In den Realschulen waren 1 107 mit Hauptschulempfehlung, von denen 357 abgehen mussten.

In der Schulverwaltung werden zur Zeit Formulare erarbeitet, auf denen vom Schuljahr 2001/02 an die Grundschulgutachten eingetragen werden sollen. Man befürchtet, dass die jetzigen formlosen Gutachten vor Gericht keinen Bestand haben könnten.

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