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Berliner Polizisten dürfen nun wieder Flüchtlingsunterkünfte betreten – ohne Durchsuchungsbeschluss.

© picture alliance / Tobias Hase/d

Neues Gesetz tritt in Kraft: Berliner Polizei darf wieder Asylheime für Abschiebungen betreten

Ein neues Gesetz erlaubt der Polizei Zutritt zu Flüchtlingsheimen – ohne Durchsuchungsbeschluss. Einig sind sich Geisel und Breitenbach aber nicht.

Seit Mittwoch dürfen Berliner Polizisten wieder Flüchtlingsunterkünfte betreten, um einen Ausländer für eine Abschiebung abzuholen. Innen-Staatssekretär Torsten Akmann (SPD) hat die Polizei angewiesen, ab sofort wieder Ausländer auch ohne Durchsuchungsbeschluss aus Flüchtlingsheimen zu holen, um die Abschiebung durchzusetzen.

Die Innenverwaltung beruft sich dabei auf das am Mittwoch in Kraft getretene Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Ein Sprecher von Innensenator Andreas Geisel (SPD) bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Morgenpost“.

Geisel hatte das auch schon zuvor übliche Vorgehen der Polizei im Mai gestoppt und sich Unmut aus der Behörde zugezogen. Während er öffentlich erklärt hatte, dass weiter wie gewohnt verfahren werde, hatte die Innenverwaltung die Polizeiführung angewiesen, dass die Anwendung „der bisherigen Rechtsposition“ nun „vorläufig ausgesetzt“ wird. Die Polizei durfte die Asylheime bei Abschiebungen fortan nur betreten, wenn Betreiber und Bewohner zustimmten.

Grund war Kritik von Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke). Aus Sicht ihrer Verwaltung genießen Asylheime denselben Schutz vor staatlichen Eingriffen nach dem Grundgesetz wie Wohnungen. Daher reichten aus Breitenbachs Sicht für Polizeieinsätze in Asylheimen die Abschiebebeschlüsse der Verwaltungsgerichte nicht aus, vielmehr seien Durchsuchungsbeschlüsse nötig.

Die Sozialverwaltung gab diese Linie auch den Betreibern der Flüchtlingsunterkünfte vor. Mindestens fünf Polizisten wurden wegen Hausfriedensbruchs angezeigt.

Breitenbach interveniert diesmal nicht

Auch mit dem neuen Gesetz ist die Sache nicht ausgestanden. Breitenbach will vorerst aber keinen neuen Streit in der Koalition provozieren und interveniert diesmal nicht. Die Heimbetreiber seien nicht wie im Mai angewiesen worden, der Polizei den Zugang zu verweigern.

Über das weitere Vorgehen ist in der kommenden Woche ein Gespräch der Staatssekretäre der Verwaltungen Soziales und Inneres geplant. „Wir wollen eine Regelung, die praktikabel ist, und es nicht auf dem Rücken der Polizei, der Betreiber und der Sicherheitsdienste austragen“, sagte Breitenbachs Sprecherin. „Wir setzen auf gute Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner“, so Geisels Sprecher.

Dennoch will Breitenbach ein Gutachten einholen. Es soll klären, ob Polizisten Asylheime bei Abschiebungen ohne Durchsuchungsbeschluss betreten dürfen. Es gehe um eine verfassungsrechtliche Frage – um die Unverletzlichkeit der Wohnung, ein in Artikel 13 des Grundgesetzes festgehaltenes Grundrecht.

Geisel verweist auf das neue Gesetz

Der Innensenator verweist dagegen auf die Gesetzesnovelle des Bundes, sein Sprecher sagte: „Jetzt herrscht Rechtssicherheit. Bundesgesetze gelten auch in Berlin und werden hier auch umgesetzt.“ Das Gesetz erlaubt es der Polizei nun, Wohnungen bei Abschiebungen zu betreten. Auch eine Durchsuchung ist dafür möglich – aber nur mit Richterbeschluss.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte Geisels Entscheidung, er habe „das Wirrwarr“ geklärt. CDU-Fraktionschef Burkard Dregger warf Geisel und Breitenbach „krasses Politikversagen“ vor, durch den Streit würden „Polizei und Heimleitungen zu Buhmännern gemacht“. FDP-Innenexperte Marcel Luthe nannte das Agieren von Geisel und Breitenbach „verantwortungslos“.

Linke-Innenexperte Niklas Schrader rechnet hingegen damit, dass das neue Gesetz ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Die Innenverwaltung hätte sich daher zunächst mit der Sozialverwaltung in Verbindung setzen können, sagte Schrader. Er und Grünen-Innenexperte Benedikt Lux finden, dass sich die Polizei bei einer Abschiebung ohnehin als Regelfall einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss besorgen sollte

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