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Losrennen – geht nicht. Erst müssen in Berlin künftig Hund und Halter gemeinsam trainieren, erst dann heißt es: Leine los!

© picture alliance / dpa

Neues Hundegesetz in Berlin: Strengere Regeln - und das Hoffen auf Vernunft

Für Hundebesitzer gelten bald strenge Regeln – wie deren Einhaltung kontrolliert werden soll, ist aber unklar. Justizsenator Heilmann setzt deshalb eher auf die Vernunft der Hundehalter. Andere Städte zeigen derweil, wie es klappen könnte.

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Dass sich Bürger freuen, wenn für sie strengere Regeln gelten, ist eher selten. Beim neuen Berliner Hundegesetz ist das aber so. Zumindest auf Seiten der professionell organisierten Hundehalter war die Zustimmung zu dem am Mittwoch von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) vorgestellten Konzept groß. Er will, dass Berliner ihre Hunde auf der Straße an der Leine führen müssen – es sei denn, sie können einen Hundeführerschein vorweisen. „Eine Großstadt wie Berlin braucht solche Regelungen“, sagt Detlef Kühn vom Berlin-Brandenburger Ableger des Deutschen Verbandes der Gebrauchshundesportvereine. Er hat beim so genannten Bello-Dialog an der Beratung des neuen Hundegesetzes mitgewirkt und sagt nun, der Entwurf stehe „für eine Grundhaltung, die wir begrüßen“.

Heilmann will die Halter dazu bewegen, sich intensiv mit ihrem Tier zu beschäftigen. Entscheidend ist dabei, dass er das Problem eher am oberen Ende der Leine sieht – und nicht unten, beim Tier. Durch verantwortungsvollere Frauchen und Herrchen soll sich das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Hund verbessern. Außerdem soll der geforderte „Hundeverstand“ den Tierschutz fördern. Unerzogene Hunde gefährden nicht nur ihre Umgebung, sondern auch sich selbst, so Heilmann.

Gegängelt fühlt sich Vereinssprecher Detlef Kühn als Hundehalter durch Vorgaben wie Leinenzwang und Hundeführerschein nicht. In den meisten Gebieten Berlins gebe es „genügend Auslaufstrecken“. Und wer sich um den Hundeführerschein bemühe, könne ja ohnehin sein Tier frei lassen.

Nach dem Gesetzentwurf gelten die Regeln zum Leinenzwang und ,Führerschein’ auch für die kleinsten Hunde. Außerdem berechtigt der erworbene Sachkundeschein nur den jeweiligen Erwerber, seinen Hund frei zu lassen. Das Papier kann unter Freunden oder in der Familie nicht weitergereicht werden.

Manche Teilnehmer des Bello-Dialoges sehen Heilmanns Entwurf skeptisch. Grundsätzlich sei ein Sachkundenachweis sinnvoll, wie er jetzt von Hundehaltern verlangt werde, sagt Martin Goldbach, der als Nicht-Hundebesitzer an den Beratungsrunden teilgenommen hat. „Alles steht und fällt aber mit der Frage, inwieweit kontrolliert wird, ob ein Halter einen Hundeführerschein besitzt.“ Im Straßenbild und in den Grünanlagen sei „ganz offensichtlich, dass die Behörden schon die bestehenden Regelungen nicht durchsetzen können“ – also etwa das Beseitigen von Kot und den Leinenzwang. Er fragt sich: „Wieso sollte das beim Hundeführerschein funktionieren?“

Andere Städte haben Personal erhöht

Hamburg, wo es bereits seit 2007 den generellen Leinenzwang gibt, habe mehr Personal eingestellt, um die Umsetzung des Hundegesetzes zu kontrollieren. Im chronisch klammen Berlin dürfte das schwierig werden. Ginge es nach Heilmann, würden die Bußgelder fürs Liegenlassen des Kots erhöht und vom eingenommenen Geld weitere Ordnungskräfte eingestellt. Allerdings sind für die Ordnungsämter, die Hundehalter kontrollieren, die Bezirke zuständig. Ihnen könne der Senat nicht einfach vorschreiben, das Kontrollpersonal aufzustocken, sagt Claudia Engfeld, Sprecherin des Justizsenators. Stattdessen setze man auf die Vernunft der Hundehalter. „Wir glauben, dass Kontrollen nicht die erste Priorität sind.“

Die Erfahrungen in Hamburg unterstützen diese Zuversicht. Dort hat inzwischen knapp die Hälfte aller Halter Hundeschulungen besucht, ein Anteil, von dem Berlin noch weit entfernt ist. Und das, obwohl die Ordnungsämter der Hansestadt trotz ihrer leichten personellen Verstärkung kaum effektiver kontrollieren können als ihre Berliner Kollegen.

Wie in Berlin künftig die Prüfungen aussehen, mit denen Hundebesitzer ihre Kompetenz nachweisen und ihr Tier von der Leinenpflicht befreien können, verrät ein Blick nach Hamburg und Niedersachsen. Bei den dortigen Tests geht es auf Bürgersteigen, vor U-Bahnhöfen oder Kitas quer durch den Hundeknigge. Sitz! Platz! Bleib! Steh! Komm! Nicht auf Passanten, Jogger oder Radler zuzuspringen, in einer Menschengruppe bei Fuß zu bleiben, nur auf Kommando über die Straße laufen: Darauf kommt es an. Und zerrt ein Tier an der Leine, gibt’s Minuspunkte.

Auch das Häufchenproblem will Heilmann nun konsequent angehen. Die BSR reinige zwar Straßen und Plätze beispielsweise am Hauptbahnhof, lasse die Grünanlage aber aus, da das Sache der Bezirke sei, rügt er. Deshalb hat der Senator die BSR um Vorschläge gebeten, wie sich dies besser regeln lässt.

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