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Paddeln und Naturschutz schließen sich selten aus.

© dpa

Neues Naturschutzgebiet in Köpenick: Gosener Graben bleibt Paddelstrecke

SPD und Linke waren alarmiert: Paddeln im Gosener Graben in Köpenick sollte nicht mehr erlaubt sein. Die Senatsverwaltung dementiert.

Das geplante Naturschutzgebiet Müggelspreeniederung in Köpenick führt nicht zu einem Paddelverbot im Gosener Graben. Und auch nicht zu einem generellen Badeverbot. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt wies entsprechende Befürchtungen von SPD und Linken im Bezirk zurück. Gosener Kanal und Graben würden zwar nicht mehr als Bundeswasserstraßen geführt, aber als “sonstige Binnenwasserstraßen” des Bundes gelte dort weiterhin die “Binnenschifffahrtsstraßenordnung” (BinSchStrO). Also hat der Bund hier weiterhin das Sagen, was den Verkehr anbelangt.

Im Entwurf zur Naturschutzgebiet-Verordnung gibt es eine lange Liste verbotener Handlungen, dazu gehören Tauchen und Baden "außerhalb ausgewiesener Uferbereiche". Außerdem ist das Befahren mit Booten oder Schwimmkörpern "außerhalb der zugelassenen Bundes- und Landeswasserstraßen" verboten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu der Verordnung läuft noch bis Ende Juli.

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