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Wie entstand das Buch "Neukölln ist überall"? Das Oberverwaltungsgericht verlangt Klarheit.

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"Neukölln ist überall": Buschkowskys Buch ist keine Privatsache

Das Neuköllner Bezirksamt muss aufklären, wie das Buch „Neukölln ist überall“ von Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky entstanden ist. Dies hat das Berliner Oberverwaltungsgericht entschieden und damit eine Beschwerde des Amts zurückgewiesen.

Lange wollte Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) nicht darüber reden, wie viele Bedienstete ihm bei seinem Bestseller „Neukölln ist überall“ unter die Arme griffen. Jetzt muss sein Amt reden, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Und auch der Bürgermeister selbst sei verpflichtet, seine Behörde zu informieren, wie viele Helfer er für sein Buch beschäftigt hat.

Nach Bekanntwerden des Falls hat die Senatsinnenverwaltung eine bezirksaufsichtliche Kontrolle eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen ist. Die Neuköllner Grünen legten einen Fragenkatalog vor, demzufolge Senat und Bezirksamt die Buchentstehung weiter aufzuklären hätten. Buschkowsky selbst sieht die Anfragen als Kampagne von Neidern und beschwerte sich, man wolle sein Privatleben ausforschen.

Der Bezirkschef hatte Hilfen aus dem Amt unter anderem bei Recherchearbeiten erst eingeräumt, nachdem die Behörde auf Antrag des Tagesspiegels vom Verwaltungsgericht zu Angaben verpflichtet worden war. Den Beschluss wollte das Bezirksamt nicht akzeptieren und legte Beschwerde ein. Für eine Auskunft müssten die Personalakten von 1500 Mitarbeitern durchgesehen werden, hieß es, zudem seien die schutzwürdigen Interessen der Bediensteten betroffen.

Die Richter ließen dies jedoch nicht gelten. Die Daten seien nur eine „zahlenmäßige und damit abstrakte Information“, die Buschkowsky seinem Amt geben müsse. Grundsätzlich müsse er über Privatdinge zwar nicht reden. „Dieses Recht stößt allerdings dort an Grenzen, wo die fraglichen Vorgänge einen dienstlichen Charakter haben.“ Buschkowsky habe ihm unterstellte Mitarbeiter zu anzeige- oder genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten herangezogen und damit zu einem „dienstlich relevanten Handeln“ veranlasst. Seine Kenntnisse von den Nebentätigkeiten habe er auch als Bezirksbürgermeister und nicht nur als Privatmann erhalten.

Offen ist auch, ob die Nebenjobs außerhalb der Arbeitszeit erbracht wurden. Auch darüber muss der Bezirk jetzt Auskunft geben. Die Richter wiesen auf einen möglichen „Interessenkonflikt des Bezirksbürgermeisters in seiner Funktion als Privatperson und Amtsträger“ hin: Denn dieser selbst hätte einschreiten müssen, wenn die von ihm bezahlten Mitarbeiter gegen dienstrechtliche Vorschriften verstoßen hätten.

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