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Berlin: Neuköllner Kinderschänder will sich kastrieren lassen

Anklage fordert 23 Jahre Haft für den Mann mit dem Kätzchen-Trick

Nach den Plädoyers hob der Kinderschänder langsam den Kopf. „Es tut mir Leid“, sagte Frank H. in seinem Schlusswort vor dem Berliner Landgericht. Der Staatsanwalt hatte gerade wegen schweren Missbrauchs und Vergewaltigung von sieben Kindern eine Haftstrafe von 23 Jahren und Sicherungsverwahrung gefordert, der Verteidiger von dem „ganz hohen“ Wert des Geständnisses gesprochen. „Ich sehe nur einen einzigen Schritt, um die Gefahr, die von meiner Person ausgeht, in den Griff zu kriegen“, nuschelte H. „Ich lasse mich kastrieren“, kündigte er an.

Der 26-jährige H. trieb zwischen Juni 1999 und September 2002 in Kreuzberg und Neukölln sein Unwesen. Er lockte seine Opfer mit einer Geschichte von kleinen Kätzchen in Keller oder auf Dachböden. Er bedrohte die Mädchen im Alter zwischen acht und zehn Jahren mit einem Messer, verband ihnen die Augen, knebelte sie und verging sich an ihnen. Frank H. sei „in höchstem Maße brutal und verachtend vorgegangen“, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte mit pädophiler Neigung habe die kindliche Naivität ausgenutzt. Die Mutter eines der Mädchen sagte: „Jede Strafe ist viel zu wenig für das, was er uns und unseren Familien angetan hat.“

Die höchste Zeitstrafe nach deutschem Recht beträgt zwar eigentlich 15 Jahre. Da H. aber zwischen der ersten und zweiten Vergewaltigung rechtskräftig wegen Diebstahls verurteilt wurde, ergeben sich zwei Tatkomplexe. Der Staatsanwalt forderte deshalb Freiheitsstrafen von achteinhalb und vierzehneinhalb Jahren. Die Frage einer Therapie spielte keine Rolle. Ein Gutachter war zu dem Ergebnis gekommen, dass diese im Falle von H. völlig sinnlos wäre. Der Angeklagte hatte von einem „Drang“ gesprochen, gegen den er sich nicht wehren könne. Die Richter wollen ihr Urteil am Montag verkünden.

Kerstin Gehrke

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