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Berlin: Neun Jahre Haft für Mord an Nachbarin

Kein falsches Geständnis, sondern ein heimtückisches Verbrechen: Wegen Mordes an seiner Nachbarin wurde der 47-jährige Henry W. gestern zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt.

Kein falsches Geständnis, sondern ein heimtückisches Verbrechen: Wegen Mordes an seiner Nachbarin wurde der 47-jährige Henry W. gestern zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der Reinickendorfer die 67-jährige Frau am 6. Juni 2005 in der Badewanne ertränkte. Das Gericht ging davon aus, dass W. unter einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet.

Der Angeklagte hatte sich im Mai dieses Jahres der Tat bezichtigt. Alkoholisiert offenbarte er einem Arzt: „Ich habe einen perfekten Mord begangen.“ Wenig später zog W. diese Aussagen zurück. Doch auch gegenüber seinem damaligen Lebensgefährten habe er von der Tat berichtet, als die Rentnerin noch nicht gefunden worden war, hieß es im Urteil. Mordmotiv sei eine Bagatelle gewesen. W. habe sich über 300 Euro geärgert, die die Nachbarin von seinem Partner für einen Autoblechschaden verlangt hatte. K.G.

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