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Neuorganisation: Neue Jobcenter bleiben am alten Ort

Die Jobcenter sollen neu organisiert werden. Für Hartz-IV-Empfänger soll sich aber nichts ändern.

Am Mittwoch will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Neuorganisation der Jobcenter beschließen; anschließend wird er im Bundestag eingebracht. Danach werden auch die zwölf Berliner Jobcenter künftig weiter aus einer Hand die Leistungen von Bund und Kommune für Langzeitarbeitslose anbieten können. „Für die Betroffenen wird sich zum Glück nicht viel ändern“, sagt Anja Wollny, Sprecherin von Arbeitssenatorin Carola Bluhm (Linke). Der Senat sei froh darüber, dass man sich im Februar nach langem Streit auf eine Grundgesetzänderung geeinigt habe, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 notwendig geworden war und jetzt den Status der Behörden verfassungskonform sichert. Die dennoch erforderlichen organisatorischen Änderungen seien nicht so gravierend, dass nicht mit Problemen in der Betreuung der Hartz-IV-Empfänger zum Start der neuorganisierten Jobcenter Anfang 2011 zu rechnen sei. Auch die bisherigen Dienstgebäude können weiter genutzt werden. In Berlin erhalten rund 322 000 Haushalte Leistungen nach Hartz IV.

Unterdessen forderte der stellvertretende CDU-Landeschef Thomas Heilmann den Senat auf, das Modell der sogenannten Optionskommune für Berlin zu prüfen, da künftig ein Viertel der Jobcenter in der alleinigen Verantwortung der Kommunen geführt werden können. „Wir haben ein Vermittlungsdefizit. In der Bürokratie bleiben viele Stellen liegen“, sagte Heilmann zur Begründung. Da sei es sinnvoll auszuprobieren, wie man Menschen besser in Arbeit vermitteln könne. Er halte es für denkbar, das Modell in einem Bezirk als Pilotprojekt einzuführen, sagte Heilmann. Für Arbeitssenatorin Bluhm ist die Optionskommune jedoch keine Alternative. Der Bund müsse weiterhin in der Verantwortung für die Arbeitsmarktpolitik bleiben. Er habe dabei auch den Auftrag, zwischen den Regionen im Land für Ausgleich zu sorgen. Außerdem bestehe die Gefahr, dass der Bund sonst langfristig die Finanzierung reduziere.

Von der Leyens Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Jugendlichen innerhalb von sechs Wochen ein Angebot gemacht werden soll. Nach Angaben eines Jobcenter-Sprechers ist die Betreuung der Jugendlichen auch heute engmaschiger und setzt früher als bei den Erwachsenen an. Oft haben aber jugendliche Hartz-IV-Empfänger – gerade in den Brennpunktkiezen – viele Probleme, aufgrund derer sie noch nicht in den Arbeitsmarkt vermittelbar sind. In Neukölln etwa hat jeder Vierte nicht einmal einen Hauptschulabschluss. Schon heute sind die Regelungen für Sanktionen bei jungen Arbeitslosen rigide: Ihnen wird der Regelsatz gestrichen, wenn sie ein Angebot ausschlagen; im Wiederholungsfall wird zudem keine Miete mehr gezahlt. Sigrid Kneist

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