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Polizei im Einsatz (Symbolbild).

© Patrick Pleul/dpa

Neuruppin: Tötete Mutter vor 42 Jahren ihren Sohn?

Das Gericht sucht nach einer verschwundenen Akten. Der Verdacht: Die Frau soll ihren Achtjährigen getötet haben.

Im Indizienprozess gegen eine Frau, die vor 42 Jahren ihren acht Jahre alten Sohn getötet haben soll, wird jetzt nach Kopien verschwundener DDR-Akten gesucht. Am Dienstag sollen am Landgericht Neuruppin in Brandenburg daher nochmals die beiden Töchter der Angeklagten vernommen werden.

Zuletzt hatte sich eine Oberstaatsanwältin beim Landgericht gemeldet, die sich sicher war, die alten Ermittlungsakten vor einigen Jahren in der Generalstaatsanwaltschaft des Landes in Brandenburg/Havel in der Hand gehabt zu haben – im Rahmen eines Einsichtgesuchs einer Tochter der Angeklagten. Dies bestätigte die Juristin unlängst auch im Zeugenstand.

Die Anklage wirft der heute in Göttingen lebenden Mutter vor, 1974 ihren schlafenden Sohn nachts in die Küche getragen und dann in die Nähe des Gasherds gelegt zu haben. Er soll Kohlenmonoxid eingeatmet haben. Sie streitet die Tat ab. Ein Rechtsmediziner hatte einen Unfall als Todesursache ausgeschlossen.

Töchter vor Gericht vernommen

Die alten Ermittlungsakten wurden im Archiv der Generalstaatsanwaltschaft nun nicht mehr gefunden. Im Juli erklärte der Geschäftsstellenleiter in Neuruppin, dass er nochmals mit 25 Mitarbeitern einen Monat lang rund 10.000 Akten gesichtet habe. Die Unterlagen der Schwedter DDR-Staatsanwaltschaft zum Tod des Kindes aus dem Jahr 1974 seien jedoch nicht gefunden worden.

Allerdings erinnerte sich die Oberstaatsanwältin daran, dass sie im Rahmen des Akteneinsichtsgesuchs einer „nahen Verwandten“ des toten Jungen Fotokopien der Akten verschicken ließ. „Sie schrieb damals, dass sie glaubte, dass ihre Mutter am Tod ihre Bruders schuld sei und dass diese Tat gesühnt werden müsse“, erklärte die Juristin vor Gericht. Die Tochter der Angeklagten wollte explizit wissen, warum 1974 die Ermittlungen gegen ihre Mutter eingestellt wurden.

Beide Töchter der 74 Jahre alten Angeklagten wurden bereits vom Gericht vernommen. Beide hatten nichts von den Papieren und dem Akteneinsichtsgesuch gesagt. Die ältere der beiden Schwestern hatte betont, sie habe mit der anonymen Anzeige gegen ihre Mutter nichts zu tun, die zu dem Mordprozess vor dem Landgericht Neuruppin führte. Die Wege der Schwestern trennten sich in den 1970er Jahren. Während die jüngere Tochter bei der Mutter blieb, war die Ältere beim Vater. Seither sei der Kontakt zwischen Mutter und älterer Tochter abgerissen. (dpa)

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