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Berlin: Neuzahlungen für politische DDR-Häftlinge müssen aber beantragt werden

Die neue erhöhte Haftentschädigung für rehabilitierte ehemalige politische Gefangene in der DDR muss beantragt werden. Auch Nachzahlungen können nicht automatisch erfolgen, wie die Sozialverwaltung am Dienstag mitteilte.

Die neue erhöhte Haftentschädigung für rehabilitierte ehemalige politische Gefangene in der DDR muss beantragt werden. Auch Nachzahlungen können nicht automatisch erfolgen, wie die Sozialverwaltung am Dienstag mitteilte. Die Anträge müssen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales eingereicht werden.

Bisher wurden Haftentschädigungen in zwei unterschiedlichen Höhen gezahlt. Diese Entschädigungen wurden nach dem Zweiten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR mit Jahresbeginn auf einheitliche 600 DM im Monat angehoben.

Die Nachzahlung der Kapitalentschädigung kann nach Angaben der Senatsverwaltung zunächst formlos beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Referat VI E, Marienfelder Allee 66 bis 80, in 12277 Berlin beantragt werden. Dabei sollte das Geschäftszeichen angegeben werden, unter dem die bereits gewährte Kapitalentschädigung gezahlt wurde. Nachfragen sind unter Telefon 7204 217 und 7204 191 möglich.

Für Betroffene, die bisher noch keinen Antrag auf Kapitalentschädigung gestellt haben, wurde die Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2001 verlängert.

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