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Berlin: Nicht gegen die Eltern

ELTERNRECHT Das Recht der Eltern ist das „höchstwertige Recht“. Über alle Eingriffe – wenn etwa ein Kind aus der Familie genommen werden soll – kann nur ein Gericht entscheiden.

ELTERNRECHT

Das Recht der Eltern ist das „höchstwertige Recht“. Über alle Eingriffe – wenn etwa ein Kind aus der Familie genommen werden soll – kann nur ein Gericht entscheiden. Stellt ein Jugendamt einen entsprechenden Antrag, müssen schwer wiegende Gründe vorliegen. Der Richter entscheidet unabhängig.

JUGENDAMT

Das Jugendamt bietet für Problem-Familien „Hilfen zur Erziehung“ an. Das Amt soll die Familien in erster Linie unterstützen, um Schwächen oder Entwicklungsdefizite auszugleichen. In der Regel müssen erst alle Hilfen ausgeschöpft sein, bevor ein Richter ein Kind aus dessen Familie nehmen lässt.

HEIMUNTERBRINGUNG

Wenn Eltern sich weigern, das Jugendamt bei der Hilfe für ihre Kinder zu unterstützen, kann der Sozialarbeiter zum Gericht gehen. Wenn deutlich wird, dass das Wohl des Kindes dauerhaft in Gefahr ist, dann kann den Eltern das Sorgerecht vom Gericht entzogen werden. tabu

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