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Berlin: Niederlage für islamische Organisation

Die Islamische Religionsgemeinschaft ist keine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Deshalb ist sie auch nicht befugt, von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben.

Die Islamische Religionsgemeinschaft ist keine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Deshalb ist sie auch nicht befugt, von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden (VG 27 A 607). Ob der Vorsitzende der Gemeinschaft, Adurrahim Vural, in Berufung geht, war gestern nicht zu erfahren. Er sei nicht in Berlin, hieß es in seinem Büro in der Xantener Straße. Die Berufungsfrist läuft Mitte Mai ab.

Es ist nicht die erste Niederlage, die Vural einstecken muss. Im vergangenen Jahr hatte Vural auch erfolglos versucht, den Vorstand der Islamischen Föderation zu Fall zu bringen, deren Geschäftsführer er lange Zeit gewesen war. Vural hatte behauptet, die Föderation habe die in ihrem Auftrag in Berlins Grundschulen tätigen Islamlehrer gezwungen, einen Teil ihrer vom Land Berlin bezahlten Gehälter an die Föderation abzugeben. Daraufhin hatte der Senat die Zahlungen eine Weile ausgesetzt. Es gab auch Hausdurchsuchungen bei einigen Lehrern. Im November dann stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein.

Mit der Föderation ist Vurals Islamische Religionsgemeinschaft bis heute institutionell verbunden.Vurals juristischer Einsatz hatte einst dazu beigetragen, dass die Föderation als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, so dass sie seither in Berlin Islamunterricht erteilen darf. Die Islamische Religionsgemeinschaft selbst war kurz vor dem Untergang der DDR gegründet worden und bekam damals einen Millionenbetrag aus dem SED-Vermögen geschenkt. An diese Gelder heranzukommen, versuchte Vural ebenfalls jahrelang vergeblich.

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