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Berlin: Noch kein Urteil zum Baulärm an der U 5

Ob es Geld als Entschädigung für den durch den Bau an der U-Bahn-Linie U 5 verursachten Krach und Dreck gibt, will das Bundesverwaltungsgericht am 10. Juli mitteilen.

Ob es Geld als Entschädigung für den durch den Bau an der U-Bahn-Linie U 5 verursachten Krach und Dreck gibt, will das Bundesverwaltungsgericht am 10. Juli mitteilen. Am Donnerstag wurden in Leipzig die Klagen von drei Anwohnern verhandelt. Für das Westin Grand Hotel, das Lindencorso und das Rosmarin Karree, die alle an der Baustelle Unter den Linden/Friedrichstraße liegen, wollen die Kläger erreichen, dass befürchtete Mietminderungen ausgeglichen werden. Zudem soll der Lärmschutz durch den Einsatz geräuscharmer Baumaschinen oder den Einbau von Schallschutzfenstern verbessert werden. Vor ihren Gebäuden entsteht der neue Kreuzungsbahnhof der U 5 mit der bestehenden U 6. Die BVG hatte darauf verwiesen, dass bei Messungen festgestellt worden sei, dass der heutige Straßenlärm lauter sei als der erwartete Baulärm. Für den Bahnhofsbau müssten unter anderem Schlitzwände bis zu 45 Meter in die Erde getrieben werden. Die U 6 wird deshalb zwischen Friedrichstraße und Französischer Straße von Sonnabend, 21 Uhr, bis Herbst 2013 unterbrochen. kt

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