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Wer löscht wann? Die Katastrophe hat die Feuerwehr schon mal geprobt.

© picture-alliance / dpa/dpaweb

Noch mehr Ärger am BER: Streit um Kosten für die Feuerwehr

Immer neue Vorwürfe werden im Umgang mit dem Flughafen-Desaster laut. Brandenburgs Innenminister kritisiert den Betreiber wegen einer Gerichtsklage gegen das Land. Im Ernstfall droht weiteres Kompetenzgerangel.

Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) gerät wegen ihres Umgangs mit dem Brandschutz am Willy-Brandt-Airport in Schönefeld erneut unter Druck. Nach dem gescheiterten Versuch, den BER mit provisorischen „Mensch-Maschine-Lösungen“ bei Entrauchungs- und Sprinkleranlagen am 3.Juni zu eröffnen, geht es jetzt um künftige Feuerwehreinsätze im Flughafenbahnhof - genau unter dem Terminal. Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) kritisierte am Donnerstag, dass die FBB weiterhin versucht, die Verantwortung für Einsätze im unterirdischen BER-Bahnhof und den Eisenbahntunneln auf die Anrainer-Kommunen und damit auf ehrenamtliche Wehren der Umgebung „abzuwälzen“. Die FBB hat deshalb sogar das Land verklagt.

„Es geht um die Sicherheit der Passagiere“, sagte Woidke dem Tagesspiegel. „Ich hoffe, dass der Flughafen sich zu seiner Gesamtverantwortung bekennt und jetzt so weise ist, seine Klage zurückzuziehen.“ Ein Streit „um Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten stört die Vorbereitungen für einen sicheren Start des Flughafens.“ Im Aufsichtsrat des Flughafens, der Berlin, Brandenburg und dem Bund gehört, hatte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) laut Protokoll bereits auf der Sitzung am 11.Oktober 2011 das Vorgehen der FBB kritisiert. Eine Einigung kam seitdem nicht zustande. So liegt die Klage seit Februar 2012 im Verwaltungsgericht Cottbus. Ein Verhandlungstermin sei offen, sagte ein Sprecher.

Der Flughafen will einen schon seit 2010 rechtskräftigen Bescheid des Innenministeriums vom 17. Dezember 2009 für nichtig erklären, nach dem bei der Flughafen-Feuerwehr die Gesamt-Verantwortung für den BER-Komplex läge. Die Flughafengesellschaft kontert,  dass der Bescheid „widersprüchlich“ sei, sich Bahnhof und Tunnel nicht in ihrem Eigentum befinden, wie Sprecher Ralf Kunkel sagt. „Überall in Deutschland sind für Bahnhöfe die öffentlichen Feuerwehren zuständig.“ Es gebe keinen Grund, die Klage zurückzuziehen.

Das Innenministerium wiederum hat die Rückendeckung des Landkreises Dahme-Spree, aber auch von Katastrophenschützern wie Vize-Landesbranddirektor Carsten Pranz oder Wolfgang Gerdes, dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes, der sagt: „Die Verantwortung in einer Hand, nämlich bei der Werkfeuerwehr, wäre fachlich geboten.“

Nach Tagesspiegel-Recherchen geht es beim Konflikt weniger um Formalien als um Geld, nämlich um die Haftung für Einsätze, um das Kostenrisiko bei Prozessen, aber auch darum, dass der Flughafen seine Feuerwehr (200 Mitarbeiter) womöglich aufstocken müsste. Zwar weist der den Vorwurf zurück, beim Brandschutz zu sparen. Doch für Woidke ist klar, dass es „indirekt auch um Kosten geht.“ Bekäme der Flughafen Recht, hätte dies Folgen im Notfall. Zwar betonen alle, dass auch dann die Werkfeuerwehr anrückt, „den Erstangriff“ führt. Doch danach gäbe es einen Führungswechsel, ginge mitten im Geschehen die Einsatzleitung auf den Landkreis über.

Dabei wird die Brandbekämpfung am künftigen Hauptstadtflughafen ohnehin eine Herausforderung, da sie neben der Werkfeuerwehr und Berliner Berufsfeuerwehr maßgeblich über freiwilligen Feuerwehren der Region abgesichert werden soll. Viele freiwillige Feuerwehrleute sind jedoch tagsüber zur Arbeit in Berlin. Woidke will die Zeit bis März 2013 nutzen, um das „solide Konzept weiter zu verfeinern.

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