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Berlin: NPD-Chef als Volksverhetzer verurteilt Sebastian Schmidtke erhält Bewährungsstrafe

Der NPD-Landeschef eilte mit verkniffener Miene und kommentarlos aus dem Saal. Sebastian Schmidtke wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Der NPD-Landeschef eilte mit verkniffener Miene und kommentarlos aus dem Saal. Sebastian Schmidtke wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Ein Koffer mit braunen Hetz-CDs, den Polizisten in seinem Militaria-Geschäft in Schöneweide entdeckt hatten, sei ihm zuzuordnen, so die Amtsrichter.

Schmidtke hatte den Vorwurf bestritten. „Der stand unter dem Tresen, ich sah nicht hinein“, erklärte der 28-Jährige. Der Alukoffer, in dem CDs mit verbotenen Titeln gestapelt waren, habe nicht ihm gehört. Die Richter stuften das als Schutzbehauptung ein. Die illegale Ware sei zum Verbreiten bestimmt gewesen. „Sie allein sind der Ladeninhaber, Sie kümmern sich um das Geschäft, Sie haben den Koffer benutzt, um CDs vorzuzeigen, zu verkaufen“, wurde dem NPD- Funktionär im Urteil vorgehalten. Hetze gegen Juden, Ausländer, Linke, Homosexuelle – eine halbe Stunde lang hatte der Staatsanwalt die Texte von 23 Titeln verlesen, die bereits auf den Index gesetzt wurden. „Der Inhalt ist erschreckend, furchterregend“, so die Vorsitzende Richterin. „Da werden Menschen in tiefstem Maße herabgesetzt, beleidigt.“

Schmidtke saß im schwarzen Anzug und mit angehobenem Kinn im Saal. „Ich distanziere mich ausdrücklich von den Texten“, hatte er den Richtern mit in die Urteilsberatung gegeben und Freispruch in den Hauptpunkten gefordert. Bislang kam der wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Widerstands vorbestrafte Schmidtke, der seit Februar 2012 an der Spitze der Berliner NPD steht, immer mit Geldstrafen davon. Nun gab es die erste Haftstrafe auf Bewährung. Wird er in den nächsten drei Jahren straffällig, droht der Widerruf. Noch ist unklar, ob Schmidtke in Berufung geht und der Fall erneut verhandelt werden muss. Kerstin Gehrke

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