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Akten der Gewalt. Seit fast eineinhalb Jahren läuft der NSU-Prozess am Oberlandesgericht München.

© dpa

NSU-Prozess und Brandenburg: Früherer V-Mann soll aussagen - Innenministerium sperrt sich

Ein ehemaliger Neonazi soll im NSU-Prozess bei der Aufklärung helfen. Doch Potsdams Innenministerium will das verhindern. Kritiker sprechen von Sabotage.

Mit dem, was dieser V-Mann ablieferte, hätte das Neonazi-Terror-Trio schon früh gestoppt und deren Mordserie verhindert werden können. Nun soll der frühere Neonazi Carsten Sz., der als V-Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes mit dem Decknamen „Piatto“ geführt wurde, im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München als Zeuge gehört werden – doch das brandenburgische Innenministerium wehrt sich mit einem Sperrvermerk. Opferanwälte halten das für einen Skandal, die Linke in Brandenburg wirft dem SPD-geführten Innenministerium Blockade vor und fordert eine offensive Aufklärung der Verwicklungen des V-Manns im NSU-Umfeld.

Derzeit verhandelt das Münchner Gericht mit dem Innenministerium über die Modalitäten der Vernehmung. Die war von Opferanwälten im NSU-Prozess beantragt worden. Der Strafsenat hat Sz. für den 4. November geladen, aber das Innenministerium knüpft Bedingungen daran. Weil Sz. nach seiner Enttarnung als V-Mann seit Juni 2000 wegen Morddrohungen und inzwischen auch Familienangehörige an einem geheim gehaltenen Ort in einem Zeugenschutzprogramm der brandenburgischen Polizei leben, bestehe eine „strukturelle und dauerhafte Gefährdungssituation“. Daher müsse Sz. besonders geschützt werden. Es gehe nicht darum, eine Aussage zu verhindern oder inhaltlich einzuschränken. Sz. solle lediglich vor Fragen zu privaten und persönlichen Umständen geschützt werden, die seine Identität und seinen Aufenthalt aufdecken könnten, hieß es in Potsdam.

Das Innenministerium verlangt, dass „Piatto“ nicht vor Gericht, sondern nur per Videostream an einem geheimen Ort in Begleitung eines Anwalts vernommen, sein Erscheinen verfremdet, die Stimme verstellt wird – und die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen wird. Die Gefahr, dass „Links- oder Rechtsextremisten“ im Gerichtssaal Fotos des Zeugen machen könnten, sei zu groß.

Was war Ende der 90er in der Szene über den NSU bekannt?

Opferanwalt Sebastian Scharmer sieht keinen „Grund, warum man „Piatto“ nicht als Zeugen hören kann“. Das Vorgehen des Innenministeriums sei ein „Akt der Sabotage“. Selbst die Bundesanwaltschaft finde die Haltung des Potsdamer Innenministeriums überzogen. Hinzu kommt, sagt Scharmer, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit für eine Revision ein Risiko sei. Am Gericht könne man durchaus – wie bei anderen Zeugen – im NSU-Prozess organisieren, dass der Zeuge nicht in Kontakt kommt mit Besuchern und dass keine keine Fotos gemacht werden. Der Zeuge könne durch mehrere Maßnahmen am Gericht selbst geschützt werden. Dazu laufen nun intensive Verhandlungen zwischen dem Oberlandesgericht und dem Innenministerium in Potsdam. Bislang jedenfalls steht der Termin für die Zeugenvernehmung in genau einer Woche.

Für wichtig erachten die Anwälte die Aussage von Sz., um herauszufinden, was Ende der 1990er Jahre in der rechtsextremistischen Szene über das untergetauchte Neonazi-Trio und den NSU bekannt war, über dessen Aktionsradius, dessen Ziele, über Waffenlieferungen und Spenden. Schließlich gehe es bei der Anklage um den Vorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung.

„Piatto“ hatte Brandenburgs Verfassungsschutz 1998 über das untergetauchte Terror-Trio informiert – dass die Neonazis sich Waffen besorgen und Banken überfallen wollen. Die Hinweise waren nicht in ihrer Tragweite erkannt worden oder versickert. Zudem mauerte der Verfassungsschutz bei der Verwertung der Informationen in Sachsen und Thüringen und bestand auf Quellenschutz. Platziert war „Piatto“ bei einem Neonazi-Versand in Sachsen im direkten NSU-Umfeld.

Die Umstände seiner Anwerbung im Gefängnis 1994 und seine vorzeitige Entlassung aus der Haft wegen Mordversuchs an einem Nigerianer sind dubios. Nicht ausgeräumt ist der Vorwurf, der Verfassungsschutz habe die Justiz getäuscht. Der NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag hatte die Zusammenarbeit mit „Piatto“ scharf kritisiert. Das Innenministerium in Potsdam hält den Einsatz von „Piatto“ für gerechtfertigt, da rechte Gewalttaten verhindert worden seien.

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