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Berlin: Nur nach Abwägung

Jugendstadträtin weist Vorwürfe der Justiz zurück

Die Jugendstadträtin von SteglitzZehlendorf hat gestern die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, das Jugendamt habe sich falsch verhalten. Das Jugendamt hätte den Großeltern von Ken M. (Name geändert) das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ entziehen und ihn in ein Heim einweisen können, hatte es am Mittwoch bei der Justiz geheißen. Dann hätte der Haftrichter den Jungen nach einer Gewalttat im Juni in U-Haft schicken können, da er dann keinen festen Wohnsitz gehabt hätte. Einer freiwilligen Einweisung in ein Heim hatten die erziehungsberechtigten Großeltern nach Bezirksangaben nicht zugestimmt.

„Juristisch wäre es möglich, einen Jugendlichen auch gegen den Willen der Eltern oder Großeltern aus der Familie zu nehmen“, sagt Anke Otto (Grüne), die Jugendstadträtin von Steglitz-Zehlendorf, „ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage“. Es sei eine Frage der Abwägung. Bei Kleinkindern, die nicht weglaufen können, mache es durchaus Sinn, den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, auch wenn diese nicht einwilligten. Zum Beispiel dann, wenn ein Kind gefährdet sei. Sobald ein Kind weglaufen könne, sei die Gefahr sehr groß, dass es sich aus einem nicht geschlossenen Heim absetze, wenn es und seine Eltern mit der Einweisung nicht einverstanden seien. Diese Gefahr hätte eben auch bei Ken M. bestanden. Geschlossene Heime, aus denen man nicht weglaufen kann, gibt es in Berlin nicht. Wäre er weggelaufen und bei den Straßenkindern gelandet, hätte das auch niemandem geholfen, sagt Otto. Das Jugendamt habe sich außerdem mit den Großeltern bis zuletzt regelmäßig ausgetauscht. Sie seien in die Behörde gekommen, und es habe Hausbesuche gegeben. Nach außen hätten sie den Eindruck vermittelt, als kümmerten sie sich um den Jungen. Auch zwei Streetworker hätten Kontakt zu Ken M. gehabt, aber ihn offenbar nicht auffangen können. clk

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