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Reiner Wild ist Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.

© Kai-Uwe Heinrich

Obergrenzen, Zuschläge, Härtefallregelungen: Berliner Mieterverein legt Konzept für Mietendeckel vor

Im Juni hat der Senat sich auf Eckpunkte für den Mietendeckel geeinigt. Nun hat der Mieterverein Vorschläge zur Ausgestaltung vorgestellt.

Der Berliner Mieterverein hat erste Vorschläge zur Ausgestaltung des vom Senat angestrebten Mietendeckels vorgelegt. Vorgeschlagen werden dabei Mietobergrenzen, Modernisierungszuschläge für energetische Sanierungen und bei Aufzugsanbau sowie Härtefallregelungen für Vermieter, wie Mietervereins-Geschäftsführer Reiner Wild am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung eines „Landes-Mietendeckels“ sagte.

Die vorgeschlagenen Höchstwerte für Nettokaltmieten liegen zwischen 5,17 Euro und 9,79 Euro pro Quadratmeter, je nach Größe und Baualter der Wohnung. Eine Mieterhöhung wäre demnach solange ausgeschlossen, bis die aktuell gezahlte Miete durch die jährlichen Anpassungen wieder unter den Höchstwerten liegen würde, sagte Wild.

Liegen Mietpreise unterhalb der Miethöchstwerte bestehe zudem für Vermieter ein Anpassungsspielraum von jährlich bis zu 1,5 Prozent. Die Höchstwerte sollen bei Modernisierungen, Wiedervermietung und bei normaler Mieterhöhung gelten.

Die Berechnungen basieren auf der Wohnungsmarktsituation von 2010 und den Mittelwerten des Mietpreisspiegels von 2011 plus der Steigerung der Lebenshaltungskosten seitdem um 12,2 Prozent. Zur Begründung sagte Wild, zuletzt habe die Investitionsbank Berlin 2010 noch von einem „einigermaßen funktionierenden Wohnungsmarkt“ mit der erforderlichen Leerstandsreserve von drei Prozent gesprochen.

Der Berliner Senat hatte sich Mitte Juni auf Eckpunkte für einen sogenannten Mietendeckel in der Hauptstadt geeinigt. Die rot-rot-grüne Koalition will damit gegen steigende Mieten und Wohnungsnot vorgehen. Das Mietenmoratorium plus Mietobergrenzen soll ab sofort für fünf Jahre gelten. Das entsprechende Gesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten, aber rückwirkend gültig sein. Damit sollen kurzfristige Mieterhöhungen verhindert werden. Der Gesetzentwurf soll im Herbst vorgelegt werden. (epd)

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