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Das Oberverwaltungsgericht in der Hardenbergstr. 31 in Berlin-Charlottenburg.

© Thilo Rückeis

Oberverwaltungsgericht: BER, Griebnitzsee, Diesel: Was in diesem Jahr entschieden wird

Weniger Eingänge, mehr Erledigungen: Das Gericht arbeitet mal wieder einen Berg ab

Von Fatina Keilani

Es sind kleine und vor allem große Fälle, einfache und komplexe, die das Oberverwaltungsgericht in diesem Jahr entscheiden will. Da ist zum Beispiel der Anwohner der Dircksenstraße in Mitte, der sich gegen die Verkehrsberuhigung in seiner Straße wehrt, da ist aber auch der Anwohner der Berliner Allee in Weißensee, der eine Verkehrsberuhigung erreichen will und dies in der ersten Instanz auch bereits geschafft hat. Da ist die alleinerziehende Mutter und die sich stellende Frage, ob das Kind auch dann in ihrem Haushalt lebt, wenn es für ein Jahr in England zur Schule geht - wichtig für den Unterhaltsvorschuss. Und da sind natürlich die altbekannten Großverfahren: Der Schallschutz am BER, hier die Frage: Wenn ein Anwohner beim Bau seines Hauses von vornherein zuwenig Schallschutz eingebaut hat, entfällt dann sein Anspruch gegen die Flughafengesellschaft? In zwei weiteren Verfahren wenden sich Kläger gegen die 27. und die 31. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den BER. Bekämen sie Recht, könnten dort möglicherweise weniger Passagiere abgefertigt werden.

Der Großteil der Fälle betrifft das Asylrecht

Weiter wird sich das Gericht mit Asylfragen beschäftigen - und mit dem Familiennachzug in seinen verschiedenen Erscheinungsformen. Zum Beispiel: Darf die Ehefrau nachkommen, wenn sie zum Zeitpunkt der Hochzeit erst 15 war? Nach deutschem Recht ist die Ehe ungültig, folgerichtig wies das Verwaltungsgericht als erste Instanz die Klage ab. Und was ist mit Eltern, die ihrem als Minderjähriger nach Deutschland geflüchteten Sohn hinterherziehen wollen, wenn dieser inzwischen volljährig ist?

Das Gericht hat mit einer spröden Materie voller sperriger Begriffe zu tun, doch kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass seine Entscheidungen sich auf das Leben vieler Menschen auswirken. Das komplexeste anstehende Verfahren betrifft den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg. Es sind 35 Umzugskartons voller Aktenordner, deren Inhalt der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts erfasst haben muss, um entscheiden zu können: Drei Gemeinden und ein Windenergieunternehmen greifen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg an. Die Gemeinden sehen sich in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt; sie wollen selbst Wohnsiedlungen und Einkaufszentren ansiedeln. Das Windkraftunternehmen sieht sich im Geschäft gehindert.

15 neue Richter für Brandenburg

Insgesamt zeigte sich Gerichtspräsident Joachim Buchheister bei der Vorstellung des Jahresberichts zufrieden mit der Personalsituation, da alle 37 Richterstellen besetzt seien. Dem Gericht ist es im vergangenen Jahr gelungen, den Bestand etwas abzubauen - wegen der riesigen Zahl von Asylverfahren lag die Zahl der Eingänge 2017 weit höher als die Zahl der Erledigungen; dies wurde im Jahr 2018 umgekehrt. Die Zahl der Asylsachen steig von 70 im Jahr 2014 auf 583 im Jahr 2018. Noch krasser sind die Zahlen beim Verwaltungsgericht als erster Instanz: von 1481 Aslyverfahren im Jahr 2015 stieg die Zahl binnen zwei Jahren auf fast das Zehnfache: 14 512 Klagen gingen 2017 ein. Im vergangenen Jahr sank der Wert auf 6449. Neben Asyl- und Ausländerrecht befassen sich die Verwaltungsgerichte stark mit dem Beamten- und Disziplinarrecht, dem Baurecht und dem Ordnungsrecht. Es entscheidet zum Beispiel auch darüber, wer Polizist werden kann.

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