zum Hauptinhalt
Flughafen-Anrainer steht besserer Schallschutz zu, als die FBB wahrhaben will.

© Patrick Pleul/dpa

Oberverwaltungsgericht Berlin: BER-Anwohner siegen vor Gericht – deutlich mehr Geld für Schallschutz

Und wieder klagten BER-Anrainer mit Erfolg gegen die rigide Praxis der staatlichen Flughafengesellschaft. Die muss nun Millionen Euro an die Lärmgeplagten zahlen.

Selbst an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte er geschrieben, auch das vergeblich. Doch nun bekommt Eberhard Jauch, 82 Jahre, nach jahrelangen Kampf doch noch adäquaten Schallschutz für das kleine, alte Haus in Bohnsdorf, den die Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (FBB) nun nicht mehr verweigern kann. Und mit der Familie Jauch können tausende weitere Betroffene um den BER aufatmen.

Denn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Dienstagabend nach einem neunstündigen Verhandlunsgmarathon ein neues spektakuläres BER-Schallschutz-Urteil gefällt – und den Klagen der Jauchs und zweier Brandenburger Familien gegen die rigide Bewilligungspraxis der FBB weitgehend stattgegeben.

Nach dem Urteil, das OVG-Präsident Joachim Buchheister als Vorsitzender des 6. OVG-Senates um 20.45 Uhr verkündete, muss die FBB nun Schallschutz auch für bisher verweigerte Räume bezahlen, womit auf die FBB wieder Mehrkosten von 40 bis 60 Millionen Euro zukommen können.

„Für tausende Betroffene bringt das Urteil Klarheit“

Das höchste Verwaltungsgericht der Hauptstadtregion hatte 2013 bereits die jahrelange Praxis der Flughafengesellschaft gestoppt, die die BER-Anrainer vorher mit einem sechsfach geringeren Schallschutz abspeiste als im Planfeststellungsbeschluss vorgeschrieben. Aber selbst nach dem damaligen Urteil, mit dem der Schallschutzetat von 140 Millionen auf 730 Millionen Euro erhöht wurde, kehrte keine Ruhe ein.

Im OVG wurden jetzt jene ewigen Konflikte verhandelt, die danach um den BER weiter für Frust sorgten. Es ging um Häuser wie das der Jauchs, Baujahr 1945, das die Familie 1962 nach dem Einzug bewohnbar gemacht hatte. Es steht in Bohnsdorf 200 Meter neben der Startbahn des Schönefelder Flughafens, der künftigen BER-Nordbahn. Schon heute ist es hier laut. Doch nach dem Start des BER, vielleicht ab Oktober 2020, werden Flugzeuge im Minutentakt drüber fliegen, in geringer Höhe.

Jeder dritte der 24.000 Haushalte um den BER, denen Schallschutz zusteht, befindet sich auf Berliner Stadtgebiet. Konkret ging es darum, dass die FBB bisher Schallschutz für niedrige Räume verweigerte, für kleine Wohnküchen mit Esstisch, für Wintergärten, mit denen Wohnzimmer erweitert worden waren. Laut Planfeststellungsbeschluss wird Schallschutz allein für Wohnräume gewährt. Aber was sind Wohnräume, in denen man sich noch bei laufenden Flugbetrieb ungestört unterhalten können soll?

Die FBB-Praxis führte dazu, dass im Wohnhaus der Jauchs, 90 Quadratmeter Wohnfläche, Schallschutz nur für 24 Quadratmeter genehmigt worden war, nur für ein Wohnzimmer. Abgelehnt wurde er für die Küche mit dem Esstisch, für den Wintergarten, für den einst als Kinderzimmer ausgebauten Raum im Dach. Der Raum, 1945 für 2,20 Meter genehmigt, ist 2,16 Meter hoch. Jauchs haben dort mal Parkett verlegt. Über 50 Jahre wohnen sie so, haben hier ihre Kinder großgezogen.

"Die FBB maßt sich an, die bessere Baubehörde zu sein"

Doch wegen der vier fehlenden Zentimeter war es für die FBB – bis zum Urteil – kein Wohnraum. Und deshalb gab es kein Geld für Schallschutz. Diese Position wiederholte Anwalt Olaf Reidt (Kanzlei Redeker) für die FBB: „Der Zustand ist baurechtswidrig. Das ist der Befund.“ Und genau das sei das Problem, hatte Anwältin Franziska Hess von der mit dem BER nach vielen Verfahren vertrauten Kanzlei Baumann erwidert: „Die FBB maßt sich an, die bessere Baubehörde zu sein, was ihr nicht zusteht.“

Sie verwies darauf, dass die FBB selbst eine Auflage der Luftfahrbehörde für Berlin und Brandenburg ignoriere, nach der Schallschutz auch für niedrige Räume gewährt werden müsse. Auch für die zuständige Baubehörde im Bezirk Treptow-Köpenick handelt es sich eindeutig um Wohnraum, trotz der fehlenden Zentimeter, wie Bezirksbaustadtrat Rainer Hölmer (SPD) in der Verhandlung klarmachte. Bei Jauchs habe es Vor-Ort-Termine der Bauaufsicht gegeben: „Der Zustand ist in keinster Weise rechtswidrig, sondern legitim.“

Das OVG folgte dieser Linie weitestgehend. Nach dem Urteil muss die FBB nun auch Schallschutz wie im Fall Jauch für Wohnküchen, Wintergärten und niedrige Räume zahlen. Lediglich Außendämmungen, um die auch geklagt wurde, lehnten die Richter ab.

Revision wurde nicht zugelassen.

„Für tausende Betroffene bringt das Urteil Klarheit“, sagte Anrainer–Anwältin Hess. Christine Dorn, Vorsitzende des Bürgervereins Berlin-Brandenburg, sagte: „Und wieder mussten wir erst einklagen, was Flughafen und Politik verweigerten.“ Eberhard Jauch war schon zu Hause, als ihm Hess am Telefon den Sieg mitteilte. Vor der Verhandlung hatte er, unsicher über den Ausgang, noch Brecht zitiert: „Wo Unrecht Recht wird, ist Widerstand Pflicht.“ Nun sagte er: „Endlich!“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false