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Auch keine Augenweide: das ehemalige Hotel und Restaurant Wannseeblick, Königstraße 4, das inzwischen abgerissen ist.

© Thilo Rückeis

Oberverwaltungsgericht Berlin: Kein Neubau auf Grundstück des Hotels Wannseeblick

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf genehmigte den sechsgeschossigen Neubau. Dagegen klagte der Nachbar - und gewann nun in zweiter Instanz.

Über ein Jahrzehnt hatte das frühere Hotel „Wannseeblick“ an der Königstraße 3b/4 leer gestanden. Die Natur hatte sich die Ruine zurückerobert, Bäume wuchsen auf den Balkonen - bis das Geisterhaus schließlich abgerissen wurde. Doch einen Neubau wird es hier nach Lage der rechtlichen nun weitere Jahre nicht geben.

Denn der geplante Neubau des Grundstückseigentümers hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin für unzulässig erklärt. Dieser passe nicht zum „Charakter des Gebiets“ an Berlins meist besungener Wasserlage („Pack’ die Badehose ein“), finden die Richter. Die Ufer des Wannsees seien ein „Sondergebiet für Wohn- und Wassersportnutzung“, hier sei nur eine „beschränkte Bebauung“ zulässig (OVG 10 B 10.15).

Der Senat hat allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Der Eigentümer der Wannseeterrassen, der Industrieausstatter Elpro, könnte also auch dieses Urteil noch anfechten. So oder so: Es wird dauern bis diese erstklassige Wasserlage - mit Blick über Wannsee und Havel, den S-Bahnhof in der Nähe, die Marina vor der Tür - wiederbelebt wird.

Der Nachbar klagte: der "Potsdamer Yachtclub"

Geklagt hatten die Besitzer des Nachbar-Grundstückes, vom „Potsdamer Yachtclub“. Der Traditionsverein hat im vergangenen Jahr 125-jähriges Bestehen gefeiert. Die Richter hatten sich vor ihrer Entscheidung bei einem Ortstermin von der baulichen Lage der Dinge persönlich überzeugt. Denn in diesem Fall geht es vor allem um den Ermessensspielraum, von dem die Planer in der Bezirksverwaltung reichlich Gebrauch machten.

Die Verantwortlichen befreiten den Grundstückseigentümer um verschiedene Festsetzungen im Bebauungsplan für das Areal, darunter auch die dort vorgeschriebene Begrenzung aller Neubauten auf zwei Vollgeschosse. An diese "Traufhöhe" halten sich die umliegenden Villen und Bootshäuser. Der geplante Neubau hätte die Nachbarhäuser um acht bis zehn Mieter überragt. Schon aus Sicht der ersten Instanz verletzte dies das „landschaftlich reizvolle Gesamtbild des Gebietes“. Nun sieht auch das Oberverwaltungsgericht die in dem Bebauungsplan festgelegten "Grundzüge der Planung" für das Gebiet durch das Vorhaben verletzt.

Der Neubau-Entwurf stammt von Bernd Albers

Die Pläne für den Neubau waren das Ergebnis eines Wettbewerbes, in dessen Jury auch Mitglieder der Bezirksverwaltung gesessen hatte. An dem Wettbewerb soll eine Reihe namhafter Architekten teilgenommen haben, darunter Franco Stella, Baumeister des Humboldt-Forums in Mitte. Durchgesetzt hatte sich allerdings Bernd Albers, der zuletzt durch Pläne für eine Bebauung des Spreebogens im Regierungsviertel aufmerken ließ.

Für den Bezirk war dessen Entwurf eine noch vertretbare modernisierte Villenarchitektur. Das Grundstück ist rund 6500 Quadratmeter groß und auf dem Areal befand sich seit Anfang der 1970er Jahre ein mehrgeschossiges Gebäude, das zeitweise auch als Hotel „Wannseeblick“ genutzt wurde. Die Ruine wurde inzwischen abgerissen. 

Ein Grundstück mit Historie

Auf dem Grundstück soll im 19. Jahrhundert die Pension „Stimmings Krug“ gestanden haben, in der Heinrich von Kleist und Henriette Vogel ihre letzte Nacht vor dem gemeinsamen Suizid verbrachten. Später soll das Areal zum weitläufigen Park des ersten Villenbesitzers am Wannsee gehört haben, Wilhelm Conrad, der die Kolonie Alsen begründete.

Ob der Grundstückseigentümer das Urteil anfechtet, war am Wochenende nicht zu erfahren.

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