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Berlin: Öffentlich verhüllt

Sanierung des Charlottenburger Tores findet in rechtlicher Grauzone statt

Die Praxis des Landes Berlin, öffentliche Baudenkmäler von der Stiftung Denkmalschutz renovieren zu lassen, ist offenbar in Teilen rechtswidrig. Der Leiter des „Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Energierecht“ der Freien Universität, Franz Jürgen Säcker, sieht vor allem die Vorschriften über die Ausschreibungspflicht für öffentliche Bauaufträge verletzt.

Konkret geht es um die Arbeiten am Charlottenburger Tor. Dort hat die Stiftung Denkmalschutz die Firma Hochtief mit den Arbeiten beauftragt. Zur Finanzierung hat die Stiftung eine Großwerbung quer über die Straße des 17. Juni spannen lassen. Den Bauauftrag hat die Stiftung nach eigenem Eingeständnis ohne Ausschreibung vergeben. Sie sei dazu nicht verpflichtet, weil sie privatrechtlich organisiert sei. Säcker hält diese Aussage für nicht stichhaltig. „Der Staat darf sich nicht vom Ausschreibungsrecht verabschieden, indem er Privatpersonen einschaltet“, sagte er dem Tagesspiegel. Eine fundierte Beurteilung sei aber nur möglich, wenn der Vertrag zwischen dem Staat – in diesem Fall dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf – und der Stiftung offengelegt werde. Das verweigern aber Stiftung und Bezirksamt.

Rechtliche Bedenken äußert auch die Opposition im Abgeordnetenhaus. „Wenn private Dritte für den Staat Aufgaben erfüllen, muss es dennoch öffentliche Kontrollmöglichkeiten geben“, sagte Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann. Dass die Stiftung Denkmalschutz öffentliche Bauwerke renoviere und die Arbeiten mit Werbeeinnahmen finanziere, sei nicht zu beanstanden. „Stutzig werde ich nur, wenn niemand darüber Auskunft geben will“, so Ratzmann. Auch er selbst und andere Abgeordnete erhielten keine Auskünfte. Seine Forderung: „Wir wollen den Vertrag sehen, der mit der Stiftung Denkmalschutz geschlossen wurde.“ Seine Fraktion prüfe dafür zurzeit die rechtlichen Möglichkeiten. Auch der Datenschutzbeauftragte hat sich eingeschaltet. „Nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz hat jedermann das Recht, Akten der Behörden einzusehen“, sagte eine Sprecherin.

Christoph Lemmer

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