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Im vergangenen Jahr oft in den Schlagzeilen: Harald Ehlert, ehemaliger Geschäftsführer der Treberhilfe.

© dapd

Öffentliche Affären: Maserati und andere Vergehen

Nicht nur die Maserati-Affäre um den Ex-Chef der Treberhilfe, Harald Ehlert, sorgte für Aufsehen: Ermittelt wird unter anderem auch gegen den Evangelischen Jugend- und Förderverein und den Frauennothilfe-Verein Hatun & Can.

Ein Prozess, zwei staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, Steuerprüfungen und Sonderschichten der „Kommission 75“ – gleich drei soziale Träger beschäftigen Justiz und Kripo, Ämter und Gremien. Die Affären um Treberhilfe, Hatun & Can und dem Evangelischen Jugend- und Förderverein (EJF) schaden dem Ruf der Mitarbeiter der Branche als „Gutmenschen“.

Der Branche fließen allein in Berlin 2,2 Milliarden Euro an Entgelten des Senats zu – dennoch kann deren Lobby jede Kontrolle blockieren. Um dies zu ändern, startete der Senat eine Bundesratsinitiative. Der Gesetzesvorschlag Berlins wurde angenommen – und verschärft.

Alles begann mit dem Einspruch des Gesellschafters und damaligen Geschäftsführers der Treberhilfe, Harald Ehlert, gegen ein Urteil, das dem sozialen Träger das Führen eines Fahrtenbuchs für den Dienst-Maserati auferlegte. Dass Ehlert zwei Dienstwagen mit Chauffeur, ein astronomisches Gehalt, eine preiswerte Mietwohnung in der Treberhilfe-eigenen Villa am See aus den zweistelligen Treberhilfe-Renditen finanzierte, verstärkte die Empörung. Daran gemessen ist das, was über den Beratervertrag des EJF-Chefs Siegfried Dreusicke bekannt wurde, eine Nickligkeit: Er bekam Geld von einem Konzern, dessen Tochter Immobilien für die christliche Einrichtung baute. Eine „rechtsanwaltliche Tätigkeit“ habe er ausgeübt, es gebe „weder eine zeitliche noch eine inhaltliche Verbindung“ zwischen Bauleistung und Honorar. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue.

Bereits vor Gericht liegt der Fall um die Verwendung von Geldern durch Udo D., Vorsitzender des Frauennothilfe-Vereins „Hatun & Can“. Dieser Verein genoss einen guten Ruf. Die Ermittler behaupten: „Das Geld verwendete der Angeschuldigte unter anderem für seine Lebenshaltungskosten, Genussmittel, Bewirtungskosten sowie für seine Lebensgefährtinnen und Bekannten, denen er zum Teil Bargeld zur Verfügung stellte und Essen, Kleidung sowie Reisen finanziert.“ Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

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