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Bei der Berlin-Wahl 2021 gab es in einzelnen Wahllokalen falsche und fehlende Stimmzettel.

© imago images/Emmanuele Contini

Update

Öffentliche Sitzung in Hörsaal geplant: Verfassungsgerichtshof verhandelt über Einsprüche gegen Berlin-Wahlen

Die Verfassungsrichter wollen am 28. September über vier Beschwerden verhandeln. Damit steht auch der spätestmögliche Termin für eine Wiederholungswahl fest.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin verhandelt am 28. September über die Einsprüche gegen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen im Herbst vergangenen Jahres. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

Von den 35 eingereichten Einsprüchen sollen zunächst vier verhandelt werden. Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Über weitere Wahlprüfungsanträge soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Die Beteiligten erhalten dem Gericht zufolge Gelegenheit, zum Wahlgeschehen, möglichen Versäumnissen und damit verbundenen Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Eine Entscheidung werde es von den neun Verfassungsrichterinnen und -richtern voraussichtlich noch nicht geben. Das Gericht hat dafür drei Monate Zeit.

Damit Sitzung steht auch der spätestmögliche Termin für eine eventuelle Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses fest. Bis zum 28. Dezember muss das Gericht über eine Wiederholung entscheiden; die Wahl müsste dann innerhalb von 90 Tagen stattfinden. Letztmöglicher Wahltermin wäre somit der 28. März 2023.

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Die Sitzung des Verfassungsgerichtshofs ist den Angaben zufolge öffentlich und in einem Hörsaal der Freien Universität in Berlin-Dahlem geplant. In der mündlichen Verhandlung sollen Themen wie Wahlfehler und die mögliche Beeinflussung der Sitzverteilung erörtert werden.

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Die Verkündung der Entscheidung ist ebenfalls öffentlich geplant. Über die Wahlen zum Bundestag und deren Gültigkeit entscheidet der Bundestag in einem eigenen Verfahren.

An der Verhandlung des Landesverfassungsgerichtshofs können auch Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Die Anzahl der für sie zur Verfügung stehenden Sitzplätze ist allerdings beschränkt. (dpa, Tsp)

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